Lange Gesichter wegen Nein zur Décharge

20minuten.ch (14. April 2010) – Die Verweigerung der Entlastung für das Jahr 2007 ist eine schallende Ohrfeige für die Führungscrew der UBS. Wie es zu diesem bis dato einmaligen Ergebnis kam: eine Einschätzung.

Es ist vollbracht, jubelten die kritischen Aktionäre der UBS in der grossen Sankt-Jakobs-Halle zu Basel kurz vor 18 Uhr. 53 Prozent stimmten gegen die beantragte Décharge der Führungscrew von 2007. Damit sagt eine gar nicht mal so knappe Mehrheit: Wir wollen, dass jene, die das Schlamassel angerichtet haben, für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.

Zumindest ist das der Aufruf einer Mehrheit der UBS-Eigentümer. Ihr Entscheid, den im Verlauf des Tages immer weniger Beobachter erwartet haben, ist ein Misstrauensvotum gegenüber der Spitze der Grossbank. Mit abgesägten Hosen steht insbesondere UBS-Präsident Kaspar Villiger da.

Verhängnisvolles Jahr

Es war nämlich Villiger, der Alt-Bundesrat und vermeintlich politisch versicherte oberste Kopf der Bank, der die Décharge für die alte Crew auf die Traktandenliste setzen liess. Und zwar nicht nur für die Jahre 2009 und 2008, sondern auch für 2007.

In jenem Jahr endete die Ära der stolzen UBS. Zuerst krachte das Kartenhaus mit den Subprime-Kreditpapieren zusammen, was den Schweizern am 1. Oktober 2007 vier Milliarden Franken Verluste eintrug und wenige Wochen später und nach weiteren Milliarden Abschreibern eine erste Kapitalerhöhung nötig machte.

Ebenfalls 2007, damals noch unbeachtet von der Öffentlichkeit, eröffneten die US-Justizbehörden ein Verfahren gegen die Schweizer Bank wegen illegalen Steuerpraktiken in Amerika. Die Betrügereien der UBS führten Anfang 2009 zu einer Rekordbusse, zur notfallmässigen Herausgabe von Kundendaten, zum Bruch mit dem Rechtsstaat und zum Anfang des raschen Endes des Bankgeheimnisses.

Villiger sprachlos

Dafür zeigten heute viele abstimmungsberechtigte UBS-Aktionäre kein Verständnis. Die Verantwortlichen sollen für ihre Taten geradestehen. Nun muss der Verwaltungsrat der Bank die Frage einer Zivilklage gegen die alte Führung nochmals prüfen.

«Eine Zivilklage mit Aussicht auf Erfolg ist möglich», sagte Dominique Biedermann von der auf Nachhaltigkeit spezialisierte Ethos-Anlagestiftung dem Internetportal Newsnetz kurz vor der Abstimmung für den Fall einer Verweigerung der Décharge. «Wir erwarten eine nochmalige Prüfung durch den VR. Es ist absolut notwendig, dass man sich von den Ex-Verantwortlichen für das Debakel der UBS klar distanziert.»

Kaspar Villiger verschlug es nach der kalten Dusche einen Momentlang den Atem. «Wir betrachten dies als klare Unmutsbezeugung», war im Schock alles, was ihm einfiel. «Und ich darf Ihnen sagen, dass wir diese Fragen natürlich sehr, sehr ernst nehmen.»


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