USA knacken Schweizer Bankgeheimnis

20minuten.ch (19. Februar 2009) – Wenn Amerika laut droht, geht die Schweiz in die Knie. Anders lässt sich der gestrige Überraschungsentscheid nicht interpretieren, wonach die oberste politische Führung den Weg freigibt für eine Einigung der UBS im Steuerstreit mit den USA.

Hunderte von Daten amerikanischer Kunden der UBS werden notfallmässig an die USA ausgehändigt. Sonst, so die Schweizer Regierung, wäre die Grossbank faktisch in existenzielle Gefahr geraten. Den Preis bezahlt zuerst der Finanzplatz und dann der Rechtsstaat. Denn Recht wird geopfert, wenn es um die grösste Schweizer Bank geht. Gegen eine Busse von umgerechnet gut 900 Millionen Franken und die Daten-Herausgabe von schätzungsweise 300 US-Kunden kauft sich die UBS frei.

Der Bundesrat opfert den Rechtsstaat

Der Deal ist nur mit oberster politischer Zustimmung zustande gekommen. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) weist die UBS unter Berufung auf einen für anderes gedachten Paragraphen an, die Kundendaten sofort auszuliefern. Die Finma wird geführt von Ex-UBS-Generaldirektor Eugen Haltiner und untersteht der administrativen Aufsicht des Finanzdepartements, geleitet vom freisinnigen Finanzchef Hans-Rudolf Merz. Als Merz noch Präsident der Kantonalbank von Appenzell Ausserrhoden war, liess er seine Bank von der UBS retten. Dort war sein heutiger Chefbeamter Haltiner sein direkter Verhandlungspartner.

Der Entscheid, den die Landesregierung an einer gestrigen ausserordentlichen Sitzung formell nur zur Kenntnis genommen hat, ohne ihn offiziell abzusegnen, zeigt, wie dramatisch die Lage der Grossbank UBS eingeschätzt wird und wie stark sich die Politik bereits in einer Art Geiselhaft des maroden Finanzmultis befindet. Die sofortige Herausgabe von Kundendaten bedeutet nämlich nicht nur ein eigentliches Einknicken vor den US-Behörden, sondern die bewusste und offensichtliche Aushebelung des Rechtsstaats Schweiz. Dies ist das eigentlich Brisante des gestrigen Beschlusses.

Viele US-Kunden haben in guten Treuen der UBS vertraut

Es ist nicht so, dass alle US-Kunden der UBS, die nun ihren Heimatbehörden ausgeliefert werden, durch illegale Steuerbetrügereien Gesetze verletzt hätten. Im Gegenteil, bei einigen dürfte es sich um unbescholtene Kunden handeln, die ihr Vermögen seit Jahren oder sogar Jahrzehnten von der UBS verwalten lassen und sich in guten Treuen auf die Beratung der Bank verliessen. Sie akzeptierten die Nutzung sogenannter Offshore-Strukturen auf den Bahamas oder anderswo in der Annahme, damit keine Gesetze zu verletzen. Manchmal standen Erbschaftsüberlegungen im Vordergrund, manchmal hatten die Kunden andere Beweggründe.

Selbstverständlich gab es auch Anleger, die mit verwerflichen Zielen agierten und denen sämtliche Mittel Recht waren, um die Amerika geschuldeten Steuern zu umgehen und dabei froh um jede Hilfe ihrer UBS-Kundenberater waren. Doch weil dies längst nicht bei allen Kunden der Fall sein dürfte, geht es beim Notentscheid der Schweiz um Prinzipielles. Die betroffenen Kunden hätten das Recht verdient, vor einem letztinstanzlichen Gericht ihre Sichtweise darzulegen und einen fairen Entscheid eines Richterkollegiums zu erhalten. Denn für sie steht viel auf dem Spiel: In den USA drohen ihnen nicht nur hohe Bussen, sondern sie könnten zudem am öffentlichen Pranger landen. In solchen Fällen sind die amerikanischen Behörden unzimperlich.

Entscheid des obersten Schweizer Gerichts ist überflüssig geworden

Genau dieses Recht auf rechtliches Gehör verweigert nun aber die offizielle Schweiz den betroffenen US-Kunden. Statt die Amerikaner auf die langsamen Mühlen eines demokratischen Rechtsstaats zu verweisen und sie auf einen Entscheid des zuständigen Bundesverwaltungsgerichts zu vertrösten, liessen sich Bundesrat, Chefbeamte der Finma und UBS-Spitze von den Drohgebärden der US-Behörden einschüchtern. Statt das Recht jedes Beschuldigten auf die Unschuldsvermutung zu bekräftigen, wie es einem demokratischen Staat gut ansteht und wofür die Urdemokratie USA Verständnis haben müsste, kapitulierten die Verantwortlichen.

Bankgeheimnis existiert nur noch auf dem Papier

Das dürfte Folgen haben. Faktisch hat die Schweiz das Bankgeheimnis geopfert, um die UBS und damit auch deren oberste Köpfe aus ihrer Bedrängnis zu retten. Möglicherweise stand nicht nur ein Lizenzentzug mit Rekordbusse für die Grossbank vor der Tür, sondern auch eine Anklage gegen UBS-Präsident Peter Kurer sowie eventuell weitere Spitzenmanager. Bereits angeklagt ist bekanntlich die Nummer drei der Bank, Raoul Weil. Diese Anklage ist nicht Teil des jetzigen Deals, Weil wird sich somit vor einem US-Gericht verteidigen müssen.

Festzuhalten bleibt, dass die Schweiz praktisch keine Grenze kennt, wenn es um die Rettung der in arge Schieflage geratenen UBS geht. Zusammen mit der Nationalbank hat der Bund vor vier Monaten bereits Dutzende von Milliarden Franken aufgeworfen, damit die UBS genügend Kapital hat, und das Land hat der Bank ihren toxischen Wertpapierberg abgenommen. Nun folgt in einer ebenso spektakulären wie fragwürdigen Aktion die Rettung im zweiten grossen Problemfeld, dem US-Steuerstreit.

Die Zeche bezahlen die Kleinen

Den Schaden trägt in erster Linie der Finanzplatz. Die vielen gut wirtschaftenden Finanzhäuser – Kantonalbanken, Regionalbanken, Privatbanken, Raiffeisenbanken, Finanzboutiquen – verlieren den Vorteil der Reputation des Finanzplatzes Schweiz, einer vermögenden Kundschaft aus aller Wert besondere Diskretion anbieten zu können. Solange diese Banken ihre Dienstleistungen mit der expliziten Respektierung des Bankgeheimnisses ausschliesslich aus der Schweiz heraus tätigten, bestanden keine rechtlichen Fallgruben. Im eigenen Land gilt das eigene Gesetz, und die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist jedem Staat unbenommen.

Als Nächstes dürfte Deutschland auf die Datenherausgabe pochen

Diese Kundschaft könnte den Glauben an dieses Versprechen verlieren. Wenn die UBS als grösste Bank und als Aushängeschild von Swiss Banking das Bankgeheimnis à la carte auslegt und es im Fall grosser Bedrohung zulasten langjähriger Kunden opfert, dann dürften die Finanzwelt Zweifel bezüglich allen Schweizer Banken befallen. Weitere Staaten wie Deutschland werden bald Blut lecken und auf das gleiche Recht wie Amerika pochen. Wenn das Bankgeheimnis für Amerika nicht mehr gilt, dann soll dies auch für Deutschland so sein – und für Frankreich, Italien, Spanien etc.

In zweiter Linie trifft der historische Entscheid das gesamte Land. Die Finanzindustrie gilt als wichtigste Branche der Schweiz und profitierte jahrzehntelang vom Wettbewerbsvorteil namens Bankgeheimnis. Diesen Vorteil opfert die Schweiz nun, um ihre Bank zu retten – die UBS, an der sie sich beteiligen musste und deren Überleben sie sich zu jedem Preis auf die Fahnen geschrieben hat. Ein geschwächter Finanzplatz bedeutet weniger Einnahmen für dessen Angestellte, weniger Aufträge für dessen Zulieferer wie Anwälte, Kommunikationsfirmen, IT-Leute, Berater, und weil später auch diese Angestellten den Gürtel enger schnallen müssen, leidet die ganze Wirtschaft.

Neue Strategien sind gefragt

Vielleicht wird man eines Tages in ferner Zukunft den gestrigen Entscheid als grosse Zäsur der Schweizer Bankgeschichte betrachten. Am Tag, an dem die Schweiz ihr Bankgeheimnis aufgab, musste sie sich neu erfinden. Das muss langfristig nicht schlecht sein. Kurzfristig aber wird der Weg steinig. Und aus rechtsstaatlicher Sicht ist der Beschluss der Regierung – man kann es nicht anders sagen – ein Skandal.


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