Justiz-Irrtum: Deutsche sperren falschen «Banker» ein

20minuten.ch (25. April 2012) – Fahnder am Flughafen Frankfurt verwechselten einen Schweizer Unternehmer mit einem Ex-CS-Banker und buchteten ihn ein. Will die deutsche Justiz so die Haftbefehle gegen ihre Steuerbeamten vergelten?

Am Sonntag nahmen deutsche Polizisten im Transit des Flughafens Frankfurt einen Geschäftsmann vor den Augen seines Partners mit und sperrten ihn kurzerhand weg. Dies berichtet die Finanznews-Seite «Inside Paradeplatz».

Für die Fahnder war allein aufgrund des Namens klar, dass es sich um einen von den USA gesuchten Banker der Credit Suisse handeln musste. Gegen diesen und über zwei Dutzend weitere Schweizer Banker, Anwälte und Treuhänder haben die Amerikaner internationale Haftbefehle ausgestellt.

Die Deutschen hauten zünftig daneben. Sie hatten den falschen Mann erwischt und mussten diesen wieder springen lassen. Zuvor hielten sie ihn stundenlang fest.

Polizei hatte ungenügende Daten

Die Verhaftungsaktion fand laut einer Quelle auf einer ungenügenden Datenbasis statt. Die deutschen Polizisten verfügten anfänglich offenbar nicht einmal über ein Foto des verhafteten Geschäftsmanns. Als sie später eines auftreiben konnten, war klar, dass ihnen statt des gesuchten Schweizer Offshore-Bankers ein unbescholtener Businessmann in die Falle gegangen war.

Ein Sprecher des Aussendepartements bestätigte die Verhaftung gegenüber Inside Paradeplatz. Weitere Details wollte Bern aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht preisgeben.

Vergeltungsaktion der Deutschen?

Der Fehler der irrtümlichen Verhaftung liegt nicht nur bei den deutschen Beamten. Laut der Quelle verwendeten die USA in ihrem internationalen Haftbefehl einen früheren Pass des Schweizer Geschäftsmanns, der seit Jahrzehnten als Bauunternehmer im arabischen Raum tätig ist.

Das würde zuallererst ein schlechtes Licht auf die USA werfen. In diesem Fall würden die USA Schweizer weltweit zur Fahndung ausschreiben, ohne sicherzustellen, dass sie Jagd auf die «Richtigen» machen.

Brisanter ist jedoch die offensichtliche Willigkeit der deutschen Justizbehörden, solche US-Haftbefehle umzusetzen. Das ist ein Indiz für eine Verhärtung im Steuerkonflikt mit der Schweiz.

Verhältnis zu Deutschland abgekühlt

Deutsche Spitzenpolitiker schreien Zeter und Mordio, seit vor Monatsfrist bekannt wurde, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft drei deutsche Steuerfahnder zur Haft ausgeschrieben hatte. Das Verhältnis zwischen den beiden Nachbarstaaten hat sich seither spürbar abgekühlt.

Im Unterschied zu den US-Haftbefehlen, die von deutschen Behörden umgesetzt werden, handelt es sich bei den Schweizer Fahndungsbriefen um harmlose Papiere. Laut einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft sind diese einzig bei der Einreise in die Schweiz wirksam. Global sind die deutschen Steuerbeamten hingegen nicht in Gefahr.

Goldener Käfig Schweiz

Für Schweizer Offshore-Banker mit Schwarzgeld-Vergangenheit ist die «falsche» Verhaftung vom Sonntag ein deutlicher Warnschuss. Sie müssen erkennen, dass sie nicht nur auf US-Boden gefährlich leben, sondern auch in Europa oder vielleicht gar weltweit hinter Gittern landen können.

Der Bewegungsraum für die betroffenen Swiss Banker wird immer enger. Für sie droht die Schweiz zum goldenen Käfig zu werden.


Einen Kommentar schreiben