Operation «Datenversand» hat begonnen

20minuten.ch (23. Juni 2010) – In diesen Tagen verschickt die Taskforce UBS-Amtshilfe einige Hundert US-Kundendaten nach Washington. Es ist der Auftakt zur grössten Datenauslieferung aller Zeiten.

Eine Woche nach dem Ja des Parlaments zum UBS-Staatsvertrag beginnt die Steuerverwaltung mit dem Versand riesiger Datenmengen. In diesen Tagen werden die ersten paar Hundert Dossiers mit Zehntausenden von elektronischen Dokumenten in die USA verschickt.

«Wir liegen gerade noch knapp im ursprünglichen Zeitrahmen», sagt Hans-Jörg Müllhaupt, Leiter der Taskforce. Gemäss Staatsvertrag muss die Schweiz den US-Steuerbehörden bis spätestens Ende August komplette Bankdatensätze von rund 4450 UBS-Kunden übermittelt haben. Der physische Versand der Daten ist das letzte Stück auf dem beschwerlichen Weg zur Bewältigung der UBS-Steueraffäre. Laut Müllhaupt handelt es sich um eine logistische Herkulesaufgabe.

Verfügungen im Akkord

Die 40 Mitarbeiter der Berner Amtshilfe-Taskforce sind derzeit damit beschäftigt, die von der UBS elektronisch bereitgestellten Konto- und Depotauszüge, Kauf- und Verkaufsabrechnungen und viele weitere Dokumente auf portable Computerspeicher zu überspielen. Sobald einige dieser Minispeicher voll sind, werden sie mit einem Passwort versehen und von UPS, DHL oder einem anderen Kurierdienst der US-Steuerzentrale in Washington zugestellt. Der für den Zugriff benötigte Schlüssel wird der zuständigen US-Stelle per E-Mail mitgeteilt.

Während die Berner Taskforce die Versandmaschinerie hochfährt, schreiben die zuständigen Steuerexperten weiterhin Urteile im Akkord. Jeder einzelne Fall muss mit einer offiziellen Verfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erledigt werden. Das sind in der Regel 13 Seiten, auf denen der allgemeine Sachverhalt rund um die Mammut-Amtshilfe umschrieben, der konkrete Fall abgehandelt und schliesslich gegen den amerikanischen UBS-Kunden verfügt wird.

Als Letztes erhält der Betroffene den Hinweis, dass er innert eines Monats Rekurs beim zuständigen Gericht einreichen kann. Davon machten bisher nur ein paar Dutzend Steuersünder Gebrauch.

Anwaltsbüro kassiert 2000 Franken pro Übersetzung

Die Verfügung der Steuerbehörde gibt es nicht auf Englisch. Laut Taskforce-Chef Müllhaupt würden solche Behördenentscheide lediglich in den Schweizer Landessprachen ausgestellt. Hat der US-Kunde keinen Anwalt beauftragt, übernimmt die Zürcher Kanzlei Bill, Isenegger, Ackermann (BIA) den Versand der Verfügungen.

BIA schickt dem UBS-Kunden die Verfügung zusammen mit einem dreiseitigen englischen Begleitschreiben, welches das Prozedere und die Einsprachemöglichkeit erklärt. Alle Leistungen, die über diesen Standardbrief hinausgehen, sind für den Betroffenen kostenpflichtig. Für eine Englisch-Übersetzung der Verfügung muss er 2000 Franken bezahlen.

Für BIA-Partner Markus Bill ist das ein normales Vorgehen. «Mit den 2000 Franken pro Übersetzung haben wir unseren Aufwand bisher nicht eingespielt, da erst drei US-Kunden eine solche angefordert haben. Das soll uns recht sein, wir wollten damit eine Hilfe anbieten, kein Geschäftsmodell aufbauen.»


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