Der böse Bube Eugen

20minuten.ch (8. Januar 2010) – Seit dem heutigen Urteilsspruch ist klar: Die Finma handelte illegal, als sie im Februar 2009 den USA die Daten von 255 UBS-Kunden aushändigte. Doch wer trägt die Verantwortung dafür?

Es war der Schlüsselmoment in der unübersichtlichen Geschichte um den UBS-Steuerfall und das Ende des Bankgeheimnisses: Am 18. Februar 2009 händigte die Finma den USA 255 UBS-Kundendossiers aus. Damals sprengten die USA die Tür zum Schweizer Tresor auf. Was folgte, war die zwingende Folge davon.

Deshalb ist wichtig festzuhalten, wer die Verantwortung für den Februar-Entscheid trägt. Kaum verwunderlich, will heute niemand den Kopf hinhalten.

Die UBS zeigt auf die Finma, diese habe ihr den Befehl gegeben, die Daten nach Bern zu schicken. Die Finma zeigt auf den Bundesrat, dieser habe ihr aufgetragen, die Daten nach Washington zu senden. Der Bundesrat kann auf niemanden zeigen, deshalb wiegelt er ab und sagt, er habe der Finma den Auftrag erteilt, alles Machbare vorzukehren, um die UBS zu schützen. Was kein Befehl zu Notrecht gewesen sei.

Geschlafen bis zur Explosion

Ein Muster, das sich in der Causa UBS wiederholt. Die UBS hat in den USA betrogen bis zum Gehtnichtmehr, danach stahlen sich die Verantwortlichen aus der Verantwortung. Der Bundesrat hat lange geschlafen, um nach der Februar-Explosion das Bankgeheimnis Hals über Kopf aufzugeben. Die Finma will keine andere Wahl gehabt haben, warum sie dann aber alle UBS-Chefs von jeglicher Schuld freispricht, leuchtet nicht ein.

Im Inland kochen die Parteien ihr Süppchen, im Ausland reibt man sich die Augen. Was treiben denn die im kleinen Alpenparadies?

Im Kern ist die Sache klar. Der Bund musste den UBS-Augiusstall ausmisten. Er durfte dabei kein Recht beugen. Zuletzt blieb immer noch das Notrecht.
Hier kommt Eugen Haltiner ins Spiel. Der Finma-Chef und seine Spezialisten glaubten, dem Bundesrat den Griff zum Notrecht ersparen zu können. Sie gruben einen Paragraphen aus, der Notrecht ermöglichte, ohne dass darauf Notrecht stand. Der schlaue Finma-Funktionär liess sich dafür von der Landesregierung «Rückendeckung» geben.

Haltiners Fehleinschätzung

Damit ist Haltiner auf die Nase gefallen. Er kann nicht mehr argumentieren, der Bundesrat hätte ihn gezwungen, Recht zurecht zu beugen. Als langjähriger UBS-Spitzenmann und seit 2006 oberster Bankenaufseher, als hoher Offizier und promovierter Ökonom war der 61-jährige in der Lage, die Schwere und Bedeutung seines Lösungsvorschlags abzuschätzen.

Haltiner glaubte daran, mit seinem Trick die UBS, seine ehemalige Arbeitgeberin, elegant aus der Schusslinie befreien zu können. Er rechnete damit, dass ihm die Schweiz dankbar dafür wäre. Er begründete den Entscheid im Nachhinein mehrmals als nötig und unausweichlich.

Nun hat Haltiner dafür geradezustehen.


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