Wie das Bankgeheimnis zum Witz wird

20minuten.ch (31. Juli 2009) – Der Vergleich zwischen den USA und der UBS im Steuerstreit lässt die entscheidende Frage offen: Wie viele der Zehntausenden von Kundennamen und Kontoinformationen muss die Schweiz aushändigen? Dass sich die USA mit ein paar wenigen zufrieden geben, ist unwahrscheinlich.

Der Vergleich war absehbar, auch wenn die Streitparteien in den letzten Tagen nochmals mit dem Säbel gerasselt hatten. Wenn zwei befreundete Staaten wie die USA und die Schweiz offizielle Verhandlungen führen, ist nicht mit einem Kriegsausbruch zu rechnen. Mit dem Aufschub des Gerichtsprozesses vom 13. Juli waren die Weichen für einen Deal gestellt.

Beim jetzt bekannt gegebenen Vergleich interessiert somit das Kleingedruckte. Dieses könnte der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Sollte nämlich zutreffen, was US-Anwälte und andere mit den US-Klägern vertraute Quellen sagen, hat die Schweiz kein Interesse an Transparenz. Sonst würde sich der Eindruck verfestigen, dass von der einstigen Bankgeheimnis-Mauer nur noch ein paar Steinsbrocken übrig sind.

US-Reisen der UBS-Berater könnten zum Kriterium für Amtshilfe werden

Laut diesen Quellen muss die Schweiz Tausende von Kundennamen herausgeben. Dies soll via eines zweiten Amtshilfegesuchs passieren, damit die Form gewahrt bleibt. Das Land würde sich in diesem Szenario verpflichten, dass rasch Daten herausgerückt würden, nicht wie im Fall des ersten Amtshilfegesuchs vor Jahresfrist. Damals dauerte das Prozedere derart lange, dass die USA die Geduld verloren und im Februar ein Ultimatum stellten. Sofort händigte die UBS 250 Namen aus.

Den Deal möglich gemacht hat ein Einverständnis bei den Kritierien, nach denen die offenzulegenden Namen ausgewählt werden. Laut einem US-Anwalt könnten die langjährigen Kundenbesuche der UBS-Berater in Amerika ein wichtiges Kriterium sein. Sowohl die Grossbank als auch ihre US-Kunden wussten, dass sie auf verbotenen Pfaden unterwegs waren, weil eine Finanzberatung vor Ort eine amerikanische Lizenz bedingt. Eine solche hatten die UBS-Angestellten aber gerade nicht, da sie ja vor allem deshalb bei den Kunden zum Zug kamen, weil sich beim Verstecken von deren unversteuerten Geldern behilflich waren.

10 000 und noch mehr Namen könnten herausgehen

Praktisch jeder UBS-Kundenberater besuchte seine US-Kunden mindestens einmal im Jahr. Rechnet man die Zahl der Kundenberater und die Anzahl Reisen hoch, kommt man auf rund 10 000 US-Kunden, die während Jahren Besuch ihres UBS-Managers aus der Schweiz erhalten hatten.

Ob sich die US-Steuerbehörden damit zufrieden geben oder ob der Deal zwischen den beiden Staaten andere oder zusätzliche Kriterien beinhaltet, muss sich weisen. Weil die Schweiz aber unter allen Umständen einen Prozess, der nach einer ersten Aussetzung am kommenden Montag in Miami hätte stattfinden sollen, verhindern wollte, kann das unterschiedliche Interesse der Streitparteien abgeschätzt werden. Es war die Schweiz, die vor allem einen Deal wollte, während die Amerikaner bis zuletzt mit dem Prozess drohten. Zu welchen Gunsten fällt wohl unter diesen Umständen ein Deal aus? Kaum für jene Partei, die den Frieden suchte.

Bankgeheimnis ade

Die UBS-Aktie reagierte mit einem Freudensprung auf die Nachricht von heute. Doch für den Finanzplatz Schweiz dürfte der Tag als ein schwarzer in die Geschichte eingehen. Die grösste Bank, die Mist in den Staaten gebaut hatte, konnte ihr Problem der Schweiz abtreten. Der Bundesrat musste einen Deal zu hohen Kosten abschliessen, der, sollten die Details bekannt werden und sich eine hohe Zahl von herausgegebenen Daten bestätigen, das Bankgeheimnis zum Witz machen wird.


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