Bankgeheimnis gilt nur noch bis zur Grenze

Der CIA-Zugriff auf die Bankdaten der Swift-Zentrale in Brüssel verletzt das Schweizer Bankgeheimnis nicht. Denn die helvetischen Banken garantieren ihren Kunden nur für jene Daten Schutz vor unliebsamem Einblick von Behörden, die auf inländischem Territorium liegen. Und zwar physisch. So steht in Verträgen zwischen Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern die Klausel, dass für Datenaustausch via Internet keine Garantie für absoluten Schutz übernommen werden könne. Denn, so lauten viele Klauseln, im Internet sei eine Kontrolle der Datenströme unmöglich zu bewerkstelligen.

Ist das Bankgeheimnis im digitalen Zeitalter demnach kaum mehr Wert als das Gesetzespapier, auf dem es steht? Oder hat es für eine zahlungskräftige Kundschaft im Gegenteil an Attraktivität gewonnen, weil es durch richtige Handhabe erlaubt, die gewünschte Diskretion trotz aufsässigen Fahndern zu erhalten? Das Zweite trifft zu. Längst bieten die Banken ihren wichtigsten Kunden Lösungen an, die von solch banalen Abfangaktionen wie jener der CIA im Swift-Apparat nicht berührt werden. Früher waren es Trusts und Firmen an Offshore-Plätzen, die den Datenschutz sicherstellen sollten. Weil die Steuerfahnder diesen Trick mehr und mehr unterbinden, liegen heute komplizierte Konstruktionen mit Lebensversicherungen im Trend. Damit wollen die Banken ihre besten Kunden davon überzeugen, dass ihre Nachkommen auch in zwanzig Jahren ohne Schröpfung durch den Fiskus ihr Erbe antreten können.

Anders sieht das Bild für die durchschnittliche Bankkundschaft aus, die sich keine teuren Sonderlösungen leisten kann. Sie lernt aus der Swift-Affäre, dass ihre Daten nahezug frei einsichtbar sind. Aber wussten wir das nicht schon vorher? Wer eine Zahlung über das Internet leistet, geht ja kaum davon aus, dass die eingegeben Daten so sicher sind, wie wenn sie in einem Bankentresor liegen würden.


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