Wirbel um Kontodaten: Bricht Kantonalbank Bankgeheimnis?

20minuten.ch (27. April 2012) – Aufregung nach einer «Blick»-Titelstory: Die Zuger Kantonalbank lasse sich von Kunden grünes Licht für eine Offenlegung von Bankdaten ans Ausland geben. Fakt ist: Die Amtshilfe läuft weiterhin über Bern.
«Bankgeheimnis für Ausländer weg», titelte am Freitagmorgen die Zeitung «Blick» und verweist dabei auf einen Kundenbrief der Zuger Kantonalbank. Damit verlange das Staatsinstitut von ihrer Klientel grünes Licht, um im Fall von Anfragen Kundendaten offenzulegen. Im Brief, der 20 Minuten Online vorliegt, steht an der entscheidender Stelle: «Wir ermächtigen die Zuger Kantonalbank, Behörden des In- und Auslandes über […] derzeit und zukünftig gehaltene Vermögenswerte […] alle gewünschten Auskünfte, einschliesslich die Bekanntgabe der Identität der an diesen Vermögenswerten berechtigten Personen, zu erteilen.»

Verfahren laufen über Bern

Entscheidend in diesem in Juristendeutsch verfassten Satz ist das Wörtchen «Behörden». Sollte der «Blick»-Artikel den Anschein erwecken, die Zuger KB würde in Zukunft Kundendaten direkt nach Deutschland oder ein anderes Ausland senden, ist das ein Trugschluss. Pascal Niquille, Chef der Zuger KB, sagt zu 20 Minuten Online: «Wir geben nur auf Anfrage hin Auskunft, und zwar einzig gegenüber den zuständigen Stellen in Bern und auf Basis von Schweizer Recht.»

Federführend bei Steueranfragen aus dem Ausland ist die eidgenössische Steuerverwaltung. Dort konnte ein Sprecher heute Morgen nicht unmittelbar aufzeigen, wie sich eine Steuerauskunft à la Zuger KB in Zukunft abspielen könnte. Klar ist nach der Stellungnahme des Zuger Bankenchefs, dass eine Offenlegung selbst mit Kunden-Freipass im Rahmen der Amtshilfe abläuft. Der Kunde verzichtet mit seiner Unterschrift lediglich auf ein ordentliches Verfahren mit Anhörungen, Verfügungen und Einsprachen. Eigenmächtig Bankdaten ausliefern dürfen die Zuger nicht.

Sollte die von der Zuger KB angestrengte Carte Blanche automatisch zu einer erleichterten Amtshilfe führen, würde der ausländische Fiskus schneller an die gewünschten Steuerinformationen herankommen. In der Sache würde sich aber nichts ändern im Vergleich zur neuen Offenlegungswelt, welche die Schweiz bereits vor drei Jahren akzeptiert hat.

Banken gehen eigene Wege

Damals unterstellte sich die Schweiz nach ausländischem Druck dem Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in Steuersachen. Dieser Passus legt fest, dass Länder auf Basis von bilateralen Steuerabkommen Informationen offenlegen, wenn es um Steuerhinterziehung geht.

Viel Lärm um nichts? Nicht unbedingt. Interessant ist das Vorgehen der Zuger KB nämlich so oder so. Die Staatsbank geht einen anderen Weg als beispielsweise die Basler Privatbank Sarasin. Diese lässt sich von ihren Ausland-Kunden die korrekte Versteuerung der angelegten Vermögen bescheinigen. Das Problem: Wenn Kunden lügen, geht die Bank Sarasin das Risiko ein, dass sie trotzdem haftbar gemacht wird.

Kunden müssen Farbe bekennen

Anders ist es im Fall der Zuger Kantonalbank. Sie zwingt ihre Auslandkunden, Farbe zu bekennen. Die Frage lautet: Schwarzgeld oder Weissgeld? Wenn nämlich ein Kunde den geforderten Offenlegungs-Schwur verweigert, will die Bank ein ernstes Wörtchen mit dem Betroffenen sprechen. Kommt sie zum Schluss, dass sie mit den verwalteten Geldern ein Risiko eingeht, schmeisst sie den Klienten auf die Strasse. Ob das Zuger Vorgehen Schule macht, bleibt abzuwarten. Es zeigt aber jetzt schon, dass die Banken unabhängig von der Abgeltungsstrategie der Schweiz eigene Wege gehen.


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