Wirbel um Kontodaten: Bricht Kantonalbank Bankgeheimnis?
Verfahren laufen über Bern
Entscheidend in diesem in Juristendeutsch verfassten Satz ist das Wörtchen «Behörden». Sollte der «Blick»-Artikel den Anschein erwecken, die Zuger KB würde in Zukunft Kundendaten direkt nach Deutschland oder ein anderes Ausland senden, ist das ein Trugschluss. Pascal Niquille, Chef der Zuger KB, sagt zu 20 Minuten Online: «Wir geben nur auf Anfrage hin Auskunft, und zwar einzig gegenüber den zuständigen Stellen in Bern und auf Basis von Schweizer Recht.»
Federführend bei Steueranfragen aus dem Ausland ist die eidgenössische Steuerverwaltung. Dort konnte ein Sprecher heute Morgen nicht unmittelbar aufzeigen, wie sich eine Steuerauskunft à la Zuger KB in Zukunft abspielen könnte. Klar ist nach der Stellungnahme des Zuger Bankenchefs, dass eine Offenlegung selbst mit Kunden-Freipass im Rahmen der Amtshilfe abläuft. Der Kunde verzichtet mit seiner Unterschrift lediglich auf ein ordentliches Verfahren mit Anhörungen, Verfügungen und Einsprachen. Eigenmächtig Bankdaten ausliefern dürfen die Zuger nicht.
Sollte die von der Zuger KB angestrengte Carte Blanche automatisch zu einer erleichterten Amtshilfe führen, würde der ausländische Fiskus schneller an die gewünschten Steuerinformationen herankommen. In der Sache würde sich aber nichts ändern im Vergleich zur neuen Offenlegungswelt, welche die Schweiz bereits vor drei Jahren akzeptiert hat.
Banken gehen eigene Wege
Damals unterstellte sich die Schweiz nach ausländischem Druck dem Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in Steuersachen. Dieser Passus legt fest, dass Länder auf Basis von bilateralen Steuerabkommen Informationen offenlegen, wenn es um Steuerhinterziehung geht.
Viel Lärm um nichts? Nicht unbedingt. Interessant ist das Vorgehen der Zuger KB nämlich so oder so. Die Staatsbank geht einen anderen Weg als beispielsweise die Basler Privatbank Sarasin. Diese lässt sich von ihren Ausland-Kunden die korrekte Versteuerung der angelegten Vermögen bescheinigen. Das Problem: Wenn Kunden lügen, geht die Bank Sarasin das Risiko ein, dass sie trotzdem haftbar gemacht wird.
Kunden müssen Farbe bekennen
Anders ist es im Fall der Zuger Kantonalbank. Sie zwingt ihre Auslandkunden, Farbe zu bekennen. Die Frage lautet: Schwarzgeld oder Weissgeld? Wenn nämlich ein Kunde den geforderten Offenlegungs-Schwur verweigert, will die Bank ein ernstes Wörtchen mit dem Betroffenen sprechen. Kommt sie zum Schluss, dass sie mit den verwalteten Geldern ein Risiko eingeht, schmeisst sie den Klienten auf die Strasse. Ob das Zuger Vorgehen Schule macht, bleibt abzuwarten. Es zeigt aber jetzt schon, dass die Banken unabhängig von der Abgeltungsstrategie der Schweiz eigene Wege gehen.