US-Offshore-Business: Sammelklage gegen UBS

20minuten.ch (22. August 2011) – Die US-Steuerkrise ist für die UBS nicht ausgestanden. Vor einem Gericht in Illinois haben zwei Kunden eineSammelklage gegen die Grossbank eingereicht.

Das Dokument mit Nummer 1:11-cv-4798 könnte die UBS teuer zu stehen kommen. Es umfasst die erste Sammelklage gegen die Schweizer Grossbank rund um den US-Steuerkrieg.

Damit droht der UBS neues Ungemach an einer Front, die sie für bereinigt hielt. Mit einem Schuldeingeständnis und einem darauf folgenden Staatsvertrag der Schweiz mit den USA hatte die Grossbank gehofft, sich endgültig aus der amerikanischen Schusslinie zu nehmen.

Zehntausend Betroffene

Dies ist nicht gelungen, wie sich nun zeigt. Zwei US-Kunden werfen der UBSnämlich vor, zahlreiche US-Kunden hinters Licht geführt zu haben. Laut der Klageschrift, die «20 Minuten Online» im US-Gerichtssystem ausfindig machen konnte, wählen die Kläger das Instrument einer Sammelklage, weil «Tausende, wenn nicht Zehntausende» US-Steuerpflichtige von den «gleichen illegalen Praktiken» der Schweizer Bank betroffen seien.

Die Sammelkläger fordern Geld für sich und mögliche weitere Geschädigte, und zwar für die «weitreichenden und exemplarischen Schäden», welche das UBS-Verhalten angerichtet hätte. Fraglich sei auch, ob sich die UBS durch ihre illegale Praxis «ungerechtfertigt bereichert» habe.

US-Ermittlungen als Basis

Die Klage ist ein neuer Höhepunkt im Fall des S-Steuerhinterziehungssystems der UBS. Ein solches haben vermutlich weitere Schweizer Banken praktiziert, allen voran die Credit Suisse. Diese versucht derzeit, mit den US-Justizbehörden einen Deal abzuschliessen, wie dies die UBS tat.

Die Sammelklage gegen die UBS wurde am 15. Juli an einem Gericht in Illinois eingereicht. Sie stützt sich weitgehend auf bekannte Unterlagen aus den US-Ermittlungen gegen die UBS. Diese wurden durch UBS-Whistleblower Bradley Birkenfeld ausgelöst. Birkenfeld beriet US-Kunden.

«Nichts von Steuerabkommen gesagt»

Konkret werfen die Sammelkläger der Grossbank vor, sie getäuscht zu haben. Ihre Kundenberater hätten bei den regelmässigen Treffen immer behauptet, bezüglich deren Offshore-Konti gebe es «keinen Grund zur Sorge». Die Bank habe eine lange Praxis, die Privatsphäre zu schützen und ihre Kunden nicht bei den US-Behörden offenzulegen.

Das alles habe nicht den Tatsachen entsprochen. «Absichtlich» hätten die UBS-Berater den betroffenen Kunden gegenüber «nie etwas vom bestehenden Steuerabkommen mit den USA und den daraus resultierenden Offenlegungspflichten» gesagt, welche die Bank gegenüber den USA gehabt habe, steht in der Klageschrift.

Tricks mit Abkommen

Die Rede ist vom sogenannten Qualified Intermediary Abkommen (QI), das dieUBS und Tausende weitere Banken ab 2001 zu weitreichenden Offenlegungen gegenüber den USA verpflichtete.

Die Anwälte der Kläger halten dazu fest: «Dem Kunden hat man sicherlich nie gesagt, dass die fehlende Offenlegung gegenüber den USA eine schwerwiegende Verletzung von US-Recht darstelle und ihm daraus enorme Strafen und Nachzahlungen entstehen könnten.»


Einen Kommentar schreiben