UBS/US-KLAGE: USA erhöhen den Druck, beharren auf Herausgabe von Kundendaten
AWP (1. Juli 2009) – In ihrer Eingabe zuhanden eines Gerichts in Miami lassen die US-Behörden im Steuerstreit gegen die Schweizer UBS keinerlei Kompromissbereitschaft erkennen. Im Gegenteil, sie halten für den Prozessauftakt in zwölf Tagen unmissverständlich daran fest, dass die Grossbank per richterlichem Entscheid verpflichtet würde, die Daten von rund 52`000 nichtdeklarierten US-Konti offenzulegen.
Gemäss dem 55 Seiten umfassenden Dokuments stehen zwei Erkenntnisse im Zentrum. So schreiben die Beamten des US-Justizdepartements:
„1. Die USA haben bis zum Beweis des Gegenteils klar aufgezeigt, dass die Datenherausgabe rechtens ist, was die UBS nicht einmal im Ansatz entkräftet hat.“
„2. Schweizer Gesetze, internationale Gepflogenheiten und das Qualified-Intermediary-Abkommen (QI, Vertrag zwischen USA und UBS zur Steuerhandhabung) schützen US-Steuerzahler nicht vor Haftung, da die UBS systematisch und vorsätzlich US-Gesetze auf US-Boden brach.“
Nur darum gehe es, der ganze Rest, die vielen Argumente der Gegenseite, zu der neben der UBS auch die Schweizer Eidgenossenschaft, die Schweizerische Bankiervereinigung und die europäische Bankenvereinigung zählen, ist laut den US-Behörden lediglich „Ablenkung“ vom Kern.
In ihrer Eingabe zerpflücken die US-Steuerexperten die Argumente der UBS und ihrer Unterstützer, welche diese vor zwei Monaten beim Gericht in Miami einreichten. „Dass die Bank immer in `guten Treuen` die US-Gesetze habe einhalten wollen, erinnere an ein Geständnis in letzter Minute, von dem sich der Sünder Gnade erhofft“, heisst es in der US-Stellungnahme.
Dann schlagen die Kläger den Schweizer Bankverantwortlichen nochmals deren Taten um die Ohren, wie sie auf US-Seite eingeschätzt werden.
Von „guter Absicht“ könne keine Rede sein angesichts der illegalen Entsendung von Beratern zur Kundenakquisition auf US-Boden. Zudem habe die Bank in einem „einzigartigen Anflug von Aufrichtigkeit“ selbst ausgeführt, worum es bei ihren Dienstleistungen ging, nämlich den US-Kunden beim Gesetzesbruch zu helfen. Und die „gute Absicht“ habe gefehlt, als die UBS als QI ihre US-Kunden nicht zu korrekten Verhalten angehalten hätte, als dafür noch Zeit gewesen wäre.
Die Aussicht auf Gewinne sei zu verlockend gewesen, behaupten die Kläger. Die UBS habe ihre US-Kunden zu Anwälten geschickt, von denen sie wusste, dass sie Mittel und Wege kannten, um weiterhin hinter dem Rücken des US-Fiskus in amerikanische Wertpapiere zu investieren.
„Diese kalkulierte, systematische Verletzung des QI-Abkommens stellt das Gegenteil von guten Treuen dar“, finden die Kläger. Statt mit sich ins Reine zu kommen, bevor die USA eine Untersuchung starteten, hätten die UBS an ihrer langjährigen Praxis festgehalten. „Sie verpasste die Chance, ihren guten Willen zu zeigen, und fuhr statt dessen fort, das Gesetz zu brechen.“
Wie sehr die Kläger auf dem Argument des „good faith“ („in guten Treuen“) herumhacken, zeigt die Schlusspassage in der Stellungnahme von gestern Abend. „Hier haben wir es mit `guten Treuen` eines Finanzmultis zu tun, der Tausenden von US-Kunden half, das Gesetz zu brechen, und dann erwischt wurde.“
Es sei nun an der Zeit, dass die UBS für ihr Tun geradezustehen habe. Die Bank müsse „die Identität aller US-Steuerzahler mit einem nichtdeklarierten UBS-Konto offenlegen, damit jeder US-Kunde mit einem nichtdeklarierten Konto mit seiner Regierung ins Reine“ komme.
Mit viel Pathos, wie ihn viele in Europa als typisch amerikanisch betrachten, endet die Klageschrift. „In der realen Welt verlangt `gute Treue` vollständiges und nicht teilweises Einhalten der Vorschriften. In der realen Welt kommt die Einhaltung der Gesetze, bevor jemand erwischt wird. Sollte die UBS nicht vollständig kooperieren, dann sollte das Gericht die Bank dazu verpflichten.“
Erst im allerletzten Satz anerkennen die Kläger, dass das Schweizer Bankgeheimnis ebenfalls wichtig sei. Doch für das Gericht entscheidend sei die Würdigung dieser Interessen vor dem Hintergrund des Verhaltens der UBS. Dieses Verhalten habe darin bestanden, dass die Bank „während fast sieben Jahren aktiv Zehntausenden von Amerikanern half, US-Gesetze zu brechen und Hunderte von Millionen von Dollars an US-Steuern zu hinterziehen“.