UBS/US-Klage: Bern droht Amerika mit Blockierung aller 52`000 Kundendaten

AWP (8. Juli 2009) – In einer spektakulären Antwort auf die harschen Vorwürfe der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) droht der Bund, der im Steuerstreit als sogenannter Amicus für die UBS Partei nimmt, mit der Blockierung von Tausenden von UBS-Daten von US-Kunden.

Sollte der IRS weiter Druck auf die UBS ausüben, Schweizer Gesetze zu verletzen, sei eine behördlich angeordnete Beschlagnahmung der Daten zu erwarten, schreiben die vom Bund im Steuerstreit USA gegen UBS beauftragen US-Anwälte. „Das ist ein äusserst wichtiger Faktor für das Gericht“, steht in der Eingabe von gestern, die awp vorliegt.

Das zuständige Bezirksgericht in Miami wird nächsten Montag den Zivilprozess um ein sogenanntes John Doe summons Verfahren zur Herausgabe von rund 52`000 UBS-Daten von US-Kunden eröffnen, falls es nicht in letzter Minute zu einer Einigung kommt.

„Die UBS kann die geforderten Daten nicht herausgeben, ohne das Schweizer Gesetz zu verletzen“, steht in der Eingabe. „Die Schweizer Regierung wird ihre rechtliche Macht nutzen, um sicherzustellen, dass die Bank nicht gezwungen werden kann, die geforderten Informationen auf illegale Art herauszugeben, wenn nötig mit einem Befehl, der zur effektiven Kontrolle der UBS-Daten führt (…)“.

Bern verweist auf eine ähnliche Reaktion im Fall von Marc Rich von 1983. Der Bundesrat beauftragte damals das Justizdepartement (EJPD), diese von den USA verlangten Dokumente vorsorglich sicherzustellen. Die Forderungen der USA seien nicht haltbar, da es sich um eine Verletzung der Souveränität handle, begründete der Bundesrat.

Bei der Anordnung zur Datenbeschlagnahmung handle es sich um einen „Act of State“, also einen autonomen Staatsakt, schreiben nun die US-Anwälte der Schweizer Regierung im Fall UBS. „Man kann nicht erwarten, dass wir tatenlos zuschauen, wie Schweizer Gesetze und Schweizer Souveränität verletzt werden“, sagt EJPD-Sprecher Folco Galli gegenüber awp.

Dies sei „keine Drohung“, sagt Galli weiter. „Wir wiederholen im Wesentlichen, dass mit der Herausgabe der UBS-Daten Schweizer Recht verletzt würde, was der IRS in seiner Eingabe bestreitet. Und wir betonen, dass Massnahmen bereit stehen, um unsere Gesetze durchzusetzen.“

Die Schweiz sei bereit, sagt Galli. „Wir nennen keinen Termin, wann wir sie umsetzen. Das wird soweit sein, wenn es die Umstände erfordern.“ Aber der Grundsatzentscheid des Bundesrats sei gefallen, verantwortlich sei nun das EJPD. „Wir werden eine Verfügung erlassen, welche der UBS verbietet, diese Daten herauszugeben. Der UBS wird Verfügungsgewalt über die Daten entzogen.“


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