UBS/US-Klage: Aufschub beinhaltet Verpflichtung, mehr Kundendaten zu liefern

AWP (12. Juli 2009) – Die Schweizer Seite hat im US-Steuerkonflikt mit einer Vereinbarung vom Sonntag Zeit gewonnen, mehr nicht. An der Forderung der Amerikaner, weitere Namen von US-Steuerpflichtigen auszuhändigen, hat sich nichts verändert, stellten die zuständigen US-Behörden unmittelbar nach Offenlegung der vorläufigen Einigung klar.

Aus dieser ist zu schliessen, dass die Schweizer Seite in intensiven Verhandlungen in den letzten Tage versprochen hat, den Amerikanern Zugang zu weiteren Daten verschaffen zu können, ohne dass dieser auf gerichtlichem Weg erzwungen werden muss. Insgesamt geht es um 52`000 Kontodaten von US-Steuerpflichtigen, die nichtdeklarierte Vermögen bei der UBS hielten.

Die Hoffnung des Bundesrats und der UBS-Verantwortlichen dürfte darauf basieren, dass sich in den kommenden Wochen Tausende von US-Kunden der Grossbank freiwillig den Steuerbehörden ihres Landes stellen. Diese könnten von einem Straferleichterungsprogramm profitieren, das noch bis zum 23. September gilt.

Das Programm sieht vor, dass die Betroffenen zusätzlich zu den geschuldeten Steuern eine Maximalstrafe von 20% auf den Höchstbestand ihrer nichtdeklarierten Vermögen bei der UBS in den letzten 6 Jahren bezahlen. Ohne Amnestie müssen die amerikanischen Kunden der Grossbank mit einer Strafsteuer von über 300% und sogar Gefängnis rechnen.

Damit sich bis zum 3. August – auf diesen Tag ist das Hearing zwischen den USA und der UBS neu angesetzt, falls die angestrebte aussergerichtliche Einigung scheitert – möglichst viele US-Kunden freiwillig beim Fiskus melden, könnte ihnen die Grossbank Anreize offerieren.

Möglich wäre, dass sich die Bank den betroffenen Kunden gegenüber kulant erklärt, wenn es um die Bezahlung der geschuldeten Steuern und einer Strafe geht. Die UBS würde in diesem Szenario einen Teil der Beträge ganz oder teilweise übernehmen. Je nach Anzahl Kunden geht es um eine Milliardensumme, dafür winkt die Chance, den US-Steuerkonflikt endgültig zu bewältigen.

Eine andere, aus Sicht der Schweiz schlechtere Variante wäre eine weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses. Nachdem die UBS im Februar auf Anordnung des Bundesrats rund 250 US-Kunden zu Steuerbetrügern nach Schweizer Recht erklärte, die den Schutz auf Privatsphäre verspielt haben, und deren Daten den USA aushändigte, könnte die Bank diesen Kreis ausdehnen.

Niemand ausser den Verantwortlichen kennt die Kriterien, die zur ersten Datenherausgabe geführt haben. Entsprechend könnte die Bank versucht sein, die selbst aufgestellten Kriterien aufzuweichen, um den US-Forderungen nachzukommen und auf diese Weise aus dem Würgegriff zu gelangen.

Die Problematik einer Aufweichung liegt auf der Hand. Die UBS und damit der Schweizer Finanzplatz würden das Signal aussenden, dass sie das Bankgeheimnis je nach Bedrohungslage auslegen. Die Verunsicherung bei den Kunden würde weiter zunehmen und es bestünde die Gefahr, dass die Schweiz ihren Ruf verliert als einen Hort, der vor staatlichen Zugriffen schützt.

Den USA wäre dies nur recht. Mit ihrem weltweiten Kampf gegen Steuersünder will die Grossmacht einerseits das innenpolitische Zeichen setzen, wonach sich Steuerdelikte nicht bezahlt machen. Andererseits wollen die tonangebenden Demokraten nicht nur der Schweiz, sondern sämtlichen sogenannten Steuerparadiesen an den Kragen.

Könnten die US-Behörden den wichtigsten Offshore-Finanzplatz in die Knie zwingen, dürften weitere grosse Vermögenszentren in vorauseilendem Gehorsam nach den US-Regeln spielen.


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