Galgenfrist für Schweiz. Welche Daten sollen nun fliessen?

20minuten.ch (12. Juli 2009) – Tauwetter im Wettrüsten USA gegen Team Schweiz/UBS. Die beiden Streitparteien einigten sich 24 Stunden vor dem auf morgen angesetzten Miami-Hearing, aussergerichtlich eine Lösung zu finden. Die Schweizer werden bis zum 3. August weitere US-Kundendaten liefern müssen. Wie das, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen, lautet die grosse Frage.

Der Bundesrat und die UBS haben mit den Amerikanern einen Aufschub aushandeln können. Das ist das Resultat von Verhandlungen in den letzten Tagen auf oberster Staatsebene. Damit ist klar: Beide Seiten wollen ein Ende dieses Konflikts und keine weitere Eskalation.

Nur wie dieser Kompromis aussehen wird, ist noch offen. Im Kern ist die entscheidende Frage nämlich immer noch ungelöst, zumindest für Aussenstehende. Die USA wollen mehr Daten von potenziellen Steuersündern, um diese an den öffentlichen Pranger zu stellen und innenpolitisch ein Zeichen zu setzen, dass sich Betrug am Staat nicht lohnt.

Für die UBS geht es ums Ansehen als zuverlässige Institution

Die UBS und mit ihr der Bundesrat haben das gegenteilige Interesse. Sie wollen nach dem Kniefall vom Februar mit der Herausgabe von rund 250 Kundennamen keine weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses riskieren. Sonst lautet die Botschaft an alle Vermögenden dieser Welt, dass das Schweizer Bankgeheimnis so löchrig wie ein Emmentalerkäse und auf die UBS kein Verlass ist.

Es herrscht demnach ein Waffenstillstand mit dem Bekenntnis beider Streitparteien, in den kommenden drei Wochen wenn möglich eine friedliche Lösung zu finden. Dabei steht die Schweizer Seite vor der unangenehmen Aufgabe, einen «Trick» zu finden, wie der Kreis der «Steuerbetrüger» erweitert werden kann.

Steuerbetrüger ist in Anführungszeichen gesetzt, weil ja alle echten Betrüger formell bereits im Februar offengelegt worden waren. Allerdings war schon damals der Ermessenspielraum gross. Ausser der UBS und ein paar Spezialisten beim Bund kennt niemand die genauen Kriterien, nach denen die Grossbank zwischen nicht amtshilfefähiger Steuerhinterziehung und amtshilfefähigem Steuerbetrug ihre Kunden in zwei Kategorien eingeteilt hat.

Willkürgefahr wird immer grösser

Das Betrugskriterium und damit mögliche Amtshilfe nach altem Doppelbesteuerungsabkommen war entscheidend, um die Daten auszuhändigen, ohne den Eindruck von Willkür zu erwecken.

Hierhin liegt die Krux, und der 18. Februar, der Tag, an dem die Mauer im alten Bankgeheimnis-Gebäude gefallen ist, entwickelt sich zunehmend zum Mühlstein um den Hals der Schweizer. Würde die UBS nämlich in einem zweiten Schritt den Kreis der Steuerbetrüger um sagen wir Mal ein paar Tausend Namen erweitern, dann wäre offensichtlich, dass die Verantwortlichen nicht mehr gewillt sind, den einstigen absoluten Schutz der Bankkunden-Privatsphäre aufrecht zu erhalten.

Damit hätten die Amerikaner ihr Ziel erreicht. Sie wollen aufzeigen, dass sie selbst eine Trutzburg wie die Schweiz sturmreif zu schiessen imstande sind. Ein Ausweichen reicher US-Steuerzahler in andere sogeannte Steuerparadiese würde sich nicht lohnen, lautet ihre implizite Drohung. Und die Folgen für die Schweiz? Ihre Banken müssten sich ohne das Label Bankgeheimnis bewähren.


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