«Weniger Schutz als für jeden Mafioso»
20minuten.ch (14. Dezember 2011) – Der Ständerat reisst die Tür für Massen-Datenoffenlegungen gegenüber den USA auf. Für Staatsrechtler Rainer Schweizer ist das Verrat an langjährigen Bankkunden.
Eveline Widmer-Schlumpf kämpft sich durch den US-Steuer-Dschungel. Sie tut dies ganz offensichtlich ohne inneren Kompass, ohne sichtbare Strategie und ohne klares Ziel. Nur eines hat die Finanzministerin, die am Mittwoch auf ihre Wiederwahl hofft, im Kampf mit den USA um die Bereinigung der Schwarzgeld-Affäre erreicht: die Verhinderung einer erneuten Systemkrise.
Eine solche wäre eingetreten, wenn die USA die CS angeklagt hätten. 2009 stand die andere Grossbank an diesem Punkt. Weil die UBS als «Too Big To Fail» galt, sagte die Schweiz Ja zum US-Diktat und lieferte rund 4500 US-Kunden ans Messer.
Wieder Staatsvertrag, viel Geld und Gesetzes-Willkür
Nun nähert sich das Land zügig dem gleichen Punkt. Und siehe da: Es zeichnet sich eine Wiederholung des Sündenfalls ab: wieder ein Staatsvertrag, wieder viel Bussgeld, wieder gesetzliche Willkür.
Im Ständerat erhielt die fehlende Strategie der Finanzmagistratin zwar schlechte Noten. «Was wir hier machen, ist eine veritable Slalomfahrt», brachte es die Baslerin Anita Fetz, SP, auf den Punkt.
Copy-Paste-Vertrag
Doch die Bundesrätin der Kleinpartei BDP gab sich unbeirrt. Man könne sich «noch lange unterhalten, ob uns das Freude macht oder nicht», meinte die Schweizer Iron Lady, die im US-Steuerkrieg aber nie Härte gezeigt hat. Nötig sei ein Schlussstrich unter das leidige Thema.
Wohlan, die Zeit für ein Copy-Paste des UBS-Vertrags ist gekommen. Die bedrängten 11 Banken, allen voran CS und Julius Bär, erhalten von den USA eine Anklageaufschiebung. Sie müssen im Gegenzug zahlen und Daten liefern. Der Globaldeal für alle übrigen 320 Banken beinhaltet auch eine hohe Zahlung, die von den Kunden geleistet werden könnte.
Der Frosch hat ausgequakt
So weit, so gut. Das Problem ist, dass die Schweiz alles, was ihr einst heilig war, über Bord wirft, um endlich von den USA in Ruhe gelassen zu werden. Der Ständerat macht das deutlich. Im Doppelbesteuerungs-Vertrag mit den USA öffnete die Kleine Kammer am Dienstag mit dem Ja zu Gruppenanfragen sämtliche Offenlegungs-Schleusen.
Nicht mehr konkrete Steuersünder-Namen sind für eine Offenlegung nötig, sondern es genügt ein Verhaltensmuster. Dabei verkaufte Widmer-Schlumpf den Namenszwang vor noch nicht langer Zeit als grosse Errungenschaft. Wenn voraussichtlich im Frühjahr der Nationalrat folgt, ist die Zeit reif für die Deals zwischen den USA und den 11 Banken respektive dem ganzen Finanzplatz.
Damit erleben wir den zweiten grossen Kniefall im US-Steuerstreit. Das Parlament, das gegen die Gruppenanfragen anfänglich noch laut opponierte, erinnert nun nur noch an einen Frosch, der im heiss werdenden Wasser nicht merkt, dass er bald ausgequakt hat.
Staatsrechtler: «Banken liefern sich US-Klagen aus»
Nur in der Provinz regt sich noch Widerstand. Staatsrechts-Professor Rainer Schweizer von der Sankt-Galler Hochschule fuhr gestern in der NZZ den Verantwortlichen an den Karren.
In seinem Essay rief der Professor in Erinnerung, dass Steuerhinterzieher in den USA nichts zu lachen hätten. Wer sich selbst anzeigt, muss meistens 25 Prozent seines Vermögens hergeben, sonst drohen gar bis zu 70 Prozent Bussen plus obendrauf eventuell Gefängnis. «In der Schweiz werden diese Folgen der Datenlieferung bewusst übersehen», kritisierte Schweizer.
Banken zu Geständnis gezwungen
Laut dem Staatsrechtler zwingt Bern die Banken zudem, sich schuldig zu erklären. Nur so könnten die Banken die von Bern den USA quasi versprochenen Daten herausrücken. Damit würden sich die Institute aber «erst recht der US-Justiz» ausliefern. Später könnten die betroffenen US-Kunden auch noch «Haftungsprozesse wegen Fehlberatungen» gegen ihre Schweizer Banken einleiten.
Für Schweizer bleiben nur zwei Möglichkeiten. Entweder schafft die Schweiz zuerst die nötige Rechtsgrundlage für die geplante Mammut-Offenlegung. Oder aber wir als Land gehen in uns und fragen uns, ob «wir zum Schutz straffälliger Bankmitarbeiter und des Rufs einzelner Banken Tausende von Bankkunden in Sonderverfahren ohne den sonst jedem Mafioso zustehenden Rechtsschutz der US-Strafjustiz zuführen» dürften.