Anpassen ja – aber wie?

Podiumsdiskussion zum Verbandsbeschwerderecht. NZZ, 26. Februar 2005
mju. Das Verbandsbeschwerderecht ist eigentlich fast ein Zürcher Thema: Die Querelen rund um die Einsprachen des VCS und der Greina- Stiftung gegen das Hardturm-Fussballstadion hatten eine schweizweite Debatte zur Folge. Und derzeit läuft die Unterschriftensammlung für eine von der Zürcher FDP initiierte Volksinitiative, mit der das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt werden soll. Grundsätzlich soll dieses Mittel beibehalten werden, erklärte Konrad Hurni, Geschäftsführer der Kantonalzürcher FDP, an einer von «Weltwoche»-Redaktor Lukas Hässig geleiteten Podiumsdiskussion im Zürcher «Otto e mezzo» (vormals Kino Razzia). Wenn die Behörden allerdings ein Vorhaben geprüft hätten und es das Volk bejaht habe, dürften die Verbände keine Blockademöglichkeit mehr haben. Die jetzige Regelung führe zu wirtschaftlichen Schäden.

Für Veränderungen am Verbandsbeschwerderecht sprach sich auch Sven Frauenfelder aus, der stellvertretende Stabschef des Zürcher Stadtpräsidenten. Elmar Ledergerber konnte entgegen der Ankündigung nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Er hatte die beteiligten Verbände im Laufe der Stadion-Diskussion heftig attackiert. So weit wie die FDP wolle Ledergerber aber nicht gehen, erklärte Frauenfelder. Man müsse das Verfahren umkrempeln, Einsprachen hätten zu Beginn der Planung zu erfolgen. Es dürfe aber nicht sein, dass zu einem Vorhaben nach einem Volksentscheid nichts mehr gesagt werden könne.

Reformen will sich auch Bruno Kläusli, Präsident des Zürcher Heimatschutzes, nicht in den Weg stellen. Der Heimatschutz habe aber nicht das Gefühl, dass er mit seinen Einsprachen Investitionen verhindere. Bei den Behörden gebe es oft unterschiedliche Meinungen, bevor ein Entscheid gefällt werde. Es sei gut, dass Verbände diese Argumente noch einmal in Frage stellen können. Peter Schneider, Präsident der Zürcher Sektion des VCS, erinnerte daran, dass die Verbandsbeschwerde in Ländern wie Deutschland oder den Benelux-Staaten ebenfalls bekannt sei. In der Schweiz sei sie als Gegengewicht nötig, habe doch die politische Rechte der Umweltschutzgesetzgebung die Zähne gezogen.

Die ökonomischen und ökologischen Folgen des Verbandsbeschwerderechts liessen sich nur sehr schwer prognostizieren, erklärte Buchautor Hans Rentsch von Avenir Suisse. Eindeutig sei aber, dass das Verbandsbeschwerderecht zu ständigen Konflikten führe – Konflikte, so Hurni, die oftmals ausserhalb der Gerichte geregelt würden. Rentsch will das Mittel darum grundsätzlich in Frage stellen. Besser geeignet für solche Anliegen wäre zum Beispiel die Form der Aufsichtsbeschwerde; Klagen müssten sich dann gegen die Behörden und nicht gegen die Bauherren richten.


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