Swissfirst-Verfahren auf Zielgeraden

Mögliche Einigung im MatterHranov-Streit (SonntagsZeitung, 9. März 2008)

Vor wichtigen Entscheiden tritt meist das grosse Schweigen ein. Zutreffen könnte das auch auf den seit zwei Jahren tobenden Rechtsstreit zwischen Thomas Matter , ehemaliger Chef der Zürcher Privatbank Swissfirst, und seinem einstigen Partner und heutigen Widersacher Rumen Hranov , der Matter mit Klagen zu Fall brachte.

Am Dienstag fand mit beiden Parteienvertretern eine informelle Auslegeordnung des Falls statt, bestätigt Staatsanwalt Arno Thürig . Es seien sowohl eine Einstellung als auch eine Anklageerhebung möglich. «Beide Verfahren befinden sich jetzt auf der Zielgeraden», sagt Thürig .

Der Staatsanwalt hat zwei Strafverfahren eröffnet, eines gegen Matter wegen Betrugs, ein zweites gegen Hranov wegen falscher Aussage. In seinem Buch zum Fall schilderte Matter letzten Herbst, wie er alle Swissfirst-Aktionäre einheitlich über eine beabsichtigte Fusion mit einem Partner informierte. Sollten die Ermittler keine neuen Beweise gefunden haben, würde ein Prozess gegen Matter allein auf Behauptungen seines Gegenspielers Hranov basieren, was eine Anklageerhebung schwierig macht. Staatsanwalt Thürig könnte auf ein Versprechen der Parteien abzielen, gegen einen Einstellungsentscheid nicht zu rekurrieren.

Beide Kontrahenten sind mit weiteren Prozessen beschäftigt

Am Freitag fand eine zweite wichtige Verhandlung statt, wie aus Zürcher Justizkreisen zu vernehmen ist. Ein Richter des Handelsgerichts gab den Anwälten seine Beurteilung des Falls ab. Hranov fordert von Matters Ex-Bank Swissfirst Schadenersatz von 45 Millionen Franken. Der schweizerisch-bulgarische Multimillionär begründet seine Forderung mit entgangenen Kursgewinnen, nachdem er viele Swissfirst-Aktien auf Drängen Matters vor der Fusion mit Bellevue verkauft habe. Hranov und Matter wollten sich zu den laufenden Verhandlungen nicht äussern.

Sollten sich Hranov und Matter im Zivilprozess einigen und sollte die Zürcher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen, ginge ein lauter Streit fast lautlos zu Ende. Beide Kontrahenten wären aber weiterhin mit Prozessen beschäftigt. Hranov muss sich wegen Anstiftung zu Bankgeheimnisverletzung vor einem Zuger Gericht verantworten, und Matter hat die «NZZ am Sonntag» wegen ihrer Berichterstattung auf zehn Millionen Franken eingeklagt.


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