Spionierte UBS für die USA?

Bundesanwaltschaft soll abklären. SonntagsZeitung, 7. Dezember 2008

Der Spionagevorwurf gegen die UBS steht für die Zürcher Staatsanwaltschaft im Raum, nachdem der Anwalt eines amerikanischen UBS -Kunden Strafanzeige gegen die Grossbank eingereicht hat. «Wir werden nächste Woche ein Übernahmebegehren an die Bundesanwaltschaft stellen, da allfällige Ermittlungen in deren Kompetenz fallen», sagt Peter Pellegrini , Leiter der Zürcher Wirtschafts-Staatsanwaltschaft. «Verbotene Handlungen für einen fremden Staat wären Bundessache.»

Artikel 271 des Strafgesetzes verbietet Mithilfe bei der Beschaffung von Bankdaten, die in der Schweiz gesetzlich geschützt sind. Gemäss dem klagenden Rechtsanwalt habe die UBS den US-Ermittlern geschützte Daten ihrer US-Kunden ausgehändigt. Ohne diese Informationen hätten die USA kein erfolgversprechendes Gesuch um Amtshilfe einreichen können.

Kader der Steuerverwaltung reisten nach Washington

Die für die Gewährung von Amtshilfe zuständige Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) erhielt das US-Gesuch am 17. Juli. Drei Wochen später beschloss die EStV in einer nicht anfechtbaren Verfügung, dass die UBS sämtliche Daten für die Zeit von 2002 bis 2007, die Offshore-Konstrukte in Steuerparadiesen für US-Kunden betreffen, bis Ende Jahr einzureichen habe. EStV und die UBS nehmen mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Stellung.

Verdächtig erscheint Anwälten betroffener US-Kunden, dass Kaderleute der Steuerverwaltung im Sommer nach Washington reisten, um ihren US-Kollegen bei der Abfassung des Amtshilfegesuchs beizustehen. Das sei eine unerlaubte Hilfeleistung des Bundes.

Für den St. Galler Steuerrechtsprofessor Robert Waldburger, der in der EStV lange für Amtshilfe zuständig war, ist der Vorwurf haltlos. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Steuerbeamten den US-Behörden Kundennamen verraten», sagt Waldburger, «das würde kein Beamter tun. Und auch von der UBS kann ich mir das nicht vorstellen.»


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