R. im Swissfirst-Fall verurteilt

Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisse. SonntagsZeitung, 20. Juli 2008

R., der vor bald drei Jahren die Affäre gegen die Bank Swissfirst losgetreten hatte, ist nun doch noch verurteilt worden. Am Mittwoch befand das Zuger Strafgericht R. für schuldig, eine Ex-Mitarbeiterin der Bank Swissfirst zur Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses verleitet zu haben. R. wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 3000 Franken verurteilt. Gemäss altem Recht entspricht dies 40 Tagen Gefängnis bedingt. Freigesprochen wurde er vom schwerwiegenderen Vorwurf der Nötigung.

Der Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch bezeichnet das Strafmass auf Anfrage als «normal»: «Eine solche Geldstrafe ist für dieses Vergehen weder speziell hoch noch vernachlässigbar.» Verleitung zu Bankgeheimnisverletzung kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Treffen mit einer Swissfirst-Mitarbeiterin in Zug

R. wollte das Urteil am Samstag nicht kommentieren. Er hatte den Fall Swissfirst im Herbst 2005 mit einer Strafanzeige gegen Thomas Matter ausgelöst. R. warf dem Gründer der Bank vor, ihn mit falschen Aussagen zum Verkauf eines Swissfirst-Aktienpakets überredet zu haben, um die Fusion mit der Bank Bellevue zu ermöglichen.

Am 1. November 2005 traf R. im Parkhotel Zug eine Swissfirst-Mitarbeiterin, die mit Matter Rücksprache gehalten hatte. Ihre Aufzeichnungen zitieren R. wie folgt: «Tommy (Thomas Matter) bewegt sich seit langer Zeit nur noch in der Grauzone. Auch Kunden haben dies erkannt. Er arbeitet unseriös. Er ist ein Lügner und Betrüger.»

R. soll weiter gesagt haben, die Swissfirst habe ihm 5 Millionen Franken angeboten, dabei gehe es um mindestens 25 Millionen. «Ich kann für Sie schauen bei der Hardt Group (einer Vermögensverwalterin). Geben Sie mir Bescheid. Es würde sich jedenfalls für Sie lohnen.» R. machte einen Vorschlag. «Nehmen wir mal an, es handelt sich um Konti, von Tommy, seinem Vater, seinen Kunden. (…) Es würde der Staatsanwaltschaft viel dienen, und die könnten dann schneller vorwärtsmachen. Wenn Sie hier eine Richtung geben könnten.»

Am 3. November 2005 reichte R. Strafanzeige gegen Matter in Zürich ein, am 21. November klagte die Swissfirst gegen R. in Zug . Nach einer Desinteressenerklärung der Parteien hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Zug hingegen machte weiter.