Der Schattenmann

Aldo Schellenberg, Gutachter im Swissair-Prozess, zählt nicht zu den Grossen seiner Zunft. Was er für die Zürcher Staatsanwaltschaft geschrieben hat, wird zum Boomerang für die Ankläger.

Am letzten Donnerstag um 10 Uhr 05 hätte der Jahrhundertprozess im Bezirksort Bülach ZH vorzeitig abgebrochen werden können ­ zumindest was den Hauptvorwurf an die Mehrheit des honorigen Swissair-Verwaltungsrats betrifft. Denn nachdem der einstige Swissair-CEO Philippe Bruggisser in einer 90-minütigen Lektion in Bilanzanalyse die Anklageschrift zerzaust hatte, rissen selbst die Richter erstaunt die Augen auf. Als wollten sie sagen: Aha, so ist das, warum hat uns das niemand vorher gesagt?

In der zum Gerichtssaal umgebauten Stadthalle bot der 59-jährige Bruggisser dem Publikum einen Showdown der Sonderklasse. Er, der einstige Artillerie-Oberst und Mitglied des Armee-Generalstabs, liess an der Arbeit eines anderen Generalstabsobersten kein gutes Haar. Aldo Schellenberg heisst dieser und ist im Unterschied zum einstigen Airline-Manager immer noch aktiv in einer Gebirgsbrigade.

Für die Ankläger im Swissair-Prozess war Schellenberg von entscheidender Bedeutung. Nur mit Hilfe seiner Analysen war es der Zürcher Staatsanwaltschaft möglich, die Swissair-Führung samt Berater vor den Strafrichter zu zerren. Nachdem das Gericht die erste Anklageerhebung vom März 2006 als zu wenig substanziert zurückgewiesen hatte, bestellten die Ankläger in kurzen Abständen weitere Berichte bei ihrem «Kronzeugen». Offenbar war die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu eigenen Schritten fähig, sondern befand sich in vollständiger Abhängigkeit von ihrem Gutachter. «Ganze Textpassagen der definitiven Anklageschrift stammen eins zu eins aus einem der Schellenberg-Berichte», sagt ein Swissair-Angeklagter, der anonym bleiben will.

Bruggisser, ein Zahlenhirn, das mit seiner «Hunter-Strategie» zum Unguided Missile der Swissair wurde, spricht Aldo Schellenberg jegliche Fachkompetenz ab. «Was die Staatsanwaltschaft durch ihren Gutachter Schellenberg gemacht hat, nämlich einen Bericht zu verfassen, der nur die Bilanz von Ende 2000 übernimmt, ohne die eingebrachten Sacheinlagen zu berücksichtigen, um dann auf eine Überschuldung zu kommen, das ist einfach Mumpitz.» Laut, bestimmt und für viele herrisch anmutend referierte Bruggisser in seiner berühmt-berüchtigten Art des Imperators. Was auch immer seine Kritiker davon hielten: Sein heiliger Zorn und seine Detailkenntnisse verliehen ihm hohe Glaubwürdigkeit.

Folgender Sachverhalt steht zur Debatte: In der Subholding SAirLines befanden sich neben Swissair und Crossair auch alle Beteiligungen an den Dritt-Airlines. Diese hatte Bruggisser im irrwitzigen Tempo einer «Hunter-Strategie» ramassiert, um zur viertgrössten Airline-Gruppe Europas zu werden. Nach Bruggissers Entlassung Anfang 2001 beschloss der Verwaltungsrat eine 180-Grad-Wende und verkündete im Frühling 2001 den Ausstieg aus den Fremd-Airlines. Bruggisser argumentiert heute, dass erst mit jenem Entscheid Rückstellungen von drei Milliarden Franken, rückwirkend per Ende 2000, nötig wurden. Schellenberg hingegen will die Existenz eines schwarzen Lochs bei SAirLines bereits vor dem Herumreissen des Steuers erkennen.

Aldo Schellenberg (48) ist ein Selfmademan ohne berufliche Erfahrung in einer grösseren Firma. Er war weder bei einer der führenden Revisionsgesellschaften tätig noch jemals in der Finanzabteilung eines multinationalen Unternehmens angestellt. Bis Anfang dreissig bewegte er sich im Elfenbeinturm: An der Universität Zürich studierte Schellenberg Betriebswirtschaft und verfasste eine Doktorarbeit zum Thema «Durchsetzung der Unternehmungspolitik». 1992 machte er sich selbständig, und seither ist er laut seiner Homepage als «unabhängiger wissenschaftlicher Berater, Gutachter, Dozent und Autor an der Nahtstelle zwischen Betriebswirtschaft und Recht» tätig. Seine Einzelfirma Schellenberg Consulting domiziliert in Erlenbach an der Zürcher Goldküste und besteht neben ihm aus einer weiteren vollzeitig tätigen Mitarbeiterin, einer Beschäftigten mit einer 60-Prozent-Stelle sowie seiner Frau und seiner Tochter, die je ein kleines Pensum haben.

Offenbar ist Aldo Schellenberg kein diplomierter Wirtschaftsprüfer. Zumindest sind weder er noch seine Einzelfirma Mitglied in der Treuhandkammer. Fachleute zeigen sich überrascht. «Wer in der Revisions- und Buchprüfungsbranche etwas auf sich hält, tritt normalerweise der Kammer bei», sagt ein Partner der weltweit tätigen Revisionsgesellschaft KPMG, der nicht genannt sein will.

Am Telefon ist Schellenberg kurz angebunden. Erst bei der Frage, wie wichtig seine militärische Karriere für die Auftragslage seiner Firma sei, legt er seine strenge Zurückhaltung für einen Moment ab und lacht laut auf. «Mein Militärdienst ist von meinem Berufserfolg völlig losgelöst.» Trotzdem hebt er seinen Offiziersrang in seinem Lebenslauf hervor. Zur Sache Swissair will sich Schellenberg nicht äussern. Das sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die ihn mandatiert habe. Er unterstehe dem Amtsgeheimnis und dürfe nicht einmal verraten, ob er weiterhin für die Anklagebehörde tätig sei. «Alle Fragen werden im Verlauf des Prozesses von der Staatsanwaltschaft beantwortet», verspricht er. Der Leitende Staatsanwalt Christian Weber hält sich bezüglich Gutachter ebenfalls bedeckt. Nur in einem Punkt ist Weber zur Auskunft bereit. «Wenn es mit Herrn Schellenberg einen Interessenkonflikt gäbe, hätten wir ihn sicher nicht als Gutachter beauftragt.» Gesichert ist, dass Aldo Schellenberg für die Zürcher Staatsanwaltschaft für deren Swissair-Abklärungen mehrere grössere und kleinere Berichte erstellt hat. Ankläger Weber spricht von Expertisen und nicht von eigentlichen Gutachten. Ob weitere Arbeiten aus Schellenbergs Feder zu erwarten sind, will der oberste Swissair-Ankläger nicht verraten. «Wir wollen nicht bereits jetzt alles preisgeben», begründet Weber.

Schellenbergs Expertisen sind insbesondere für den Hauptvorwurf bedeutungsvoll. Die Verschiebung wertvoller Beteiligungen von der Gruppenholding in die «überschuldete» Subholding SAirLines soll das Vermögen der Gläubiger verringert haben. Schellenbergs diesbezügliche Analyse vom 27. Juni 2005 trägt den Titel «SAirGroup ­ Expertenbericht zur Sanierung der SAirLines AG per 31. Dezember 2000». Wer das 78 Seiten lange Werk liest, kann Bruggissers Rundumschlag nachvollziehen. Schellenbergs Arbeit enttäuscht sowohl formal als auch inhaltlich. Sie ist schludrig verfasst, mit Rechtschreibe- und Flüchtigkeitsfehlern, und sie enthält Unterlassungen, Falschüberlegungen und Widersprüche. Dass die Zürcher Staatsanwaltschaft eine harsche Anklage gegen die einstige Elite des Landes auf einer so dürftigen Basis erhebt, ist im Wissen um die enorme Publizität des Falls unverständlich und dürfte nach einem allfälligen mehrheitlichen Freispruch noch zu reden geben.

Für die Staatsanwaltschaft wird es nicht einfach sein, sich auf Schellenbergs Leistungsausweis zu berufen. Max Boemle, bekannter Bücherexperte, Autor zahlreicher Standardwerke und Fachmann in unzähligen Gesetzeskommissionen ­ kurz: eine Art Buchhaltungspapst der Schweiz ­, fällt jedenfalls ein vernichtendes Urteil über seinen Berufskollegen Schellenberg. «Mir als eigentlichem Fachmann des Rechnungswesens ist schleierhaft, wie Schellenberg selbst acht Milliarden stille Reserven ausmacht und trotzdem behaupten kann, die SAirLines sei überschuldet gewesen und die Gläubiger hätten Schaden erlitten. Wenn so viele Mittel vorhanden waren, dann ist eine Überschuldung sehr weit weg.» Laut Boemle trage Schellenberg den Titel «Gerichtsgutachter» vor sich her und lebe weitgehend von dieser Arbeit. Buchhaltungsexperten mit hohem Renommée würden jedoch nur ungern für Anklagebehörden arbeiten. «Die Aufträge sind meistens langweilig.» Der Fehler der Zürcher Staatsanwaltschaft sei gewesen, dass sie mit Schellenberg jemand beauftragt hätten, der sich immer alleine ans Werk mache. Gerade heikle Analysen wie jene rund um die Swissair sollten mindestens im Tandem gemeistert werden. «Jedem kann ein Denkfehler unterlaufen, und dann bricht der ganze Überbau ein.» Allerdings weiss Boemle auch, dass die Staatsanwaltschaft keine grosse Wahl hatte. Die führenden Revisionsfirmen ­ PwC, Ernst&Young, KPMG ­ hatten bereits andere Untersuchungen rund um die Swissair gemacht und kamen für eine unabhängige Expertise nicht in Frage.

So beauftragte die Staatsanwaltschaft Aldo Schellenberg. Der Sololäufer hatte schon vor Jahren erkannt, dass die kantonalen Anklagebehörden über zu wenig Fachwissen für komplexe Wirtschaftsfälle verfügten und in diesem Bereich grosses Wachstumspotenzial vorliegt. Als Einzelperson agiert er flexibel und lagert Teilaufträge wenn nötig aus. Im Fall Swissair mandatierte er beispielsweise die Zürcher Firma IFBC. Mit Aldo Schellenberg gebe es keinen Interessenkonflikt, sagt IFBC-Präsident Dave Schnell, Kuoni-VR und ehemals Swisscom-Finanzchef, auf Anfrage. «Wir machen keine Sachen, die schräg sind.»

In Schellenbergs «Expertenbericht zur Sanierung der SAirLines AG» findet sich der erste Fehler schon nach wenigen Zeilen. Da schreibt der Gutachter von der VR-Sitzung der SAirGroup Holding vom 27. März 2001, an der die Verschiebung der Non-Aviation-Beteiligungen von der Gruppe in die Subholding SAirLines beschlossen wurde. Allerdings fand diese Sitzung drei Tage früher statt, lediglich das Protokoll wurde an jenem Tag verfasst. Eine Lappalie, könnte man einwenden. Doch sie belegt ein grundsätzliches Problem der schellenbergschen Arbeiten. Sie basieren allein auf dem Aktenstudium. Gespräche mit den Angeschuldigten gab es keine.

Aldo Schellenberg haut auf seinem PC verschiedentlich daneben. Beispielsweise auf Seite 26: «Die per 31.12.2000 vorgenommne erfolgsneutrale Buchung (…)». Oder auf Seite 33: «(…) und der Summer ihrer Buchwerte (…)». Und auf Seite 64: «(…) sowohl mit hohen Schulden als auch einer ungenügenden operative Ertragslage konfrontiert (…)». Kommas werden ohne erkennbare Systematik gesetzt oder auch nicht. Offensichtlich wurde das Gutachten keinem professionellen Korrektor vorgelegt. Das erstaunt, gilt doch Schellenberg als teurer Experte. «Ein Kollege sagte mir, der verlange ‚unvorstellbar viel’», sagt Max Boemle. In Kreisen der Angeklagten ist die Rede von einer hohen einstelligen Millionensumme.

Peinlich ist ein Fehler, der sowohl mit Unachtsamkeit als auch mit mangelnder Sattelfestigkeit zusammenhängen kann. Auf Seite 15 seines Gutachtens beschreibt Schellenberg den Unterschied zwischen «Financial Distress» und «Economical Distress». (Zwischendurch spricht er auch von «Economic Distress».) Wenn eine Firma den Schuldendienst nicht mehr leisten könne, befinde sie sich im «Financial Distress», wenn sie Verluste im operativen Geschäft erwirtschafte, sei sie im «Economical Distress». So weit, so richtig. 30 Seiten später definiert Schellenberg die beiden Begriffe genau umgekehrt. Nun heisst es, dass «Financial Distress» eine «fehlende operative Ertragskraft» bedeute, während «Economical Distress» eine «drohende Überschuldung» meine (siehe Ausrisse auf Seite 52).

Solche Fehler hinterlassen einen schlechten Eindruck, sind aber unerheblich, falls die inhaltliche Argumentation überzeugt. Nur: Das tut sie nicht. Dass Schellenberg offenbar das Wesen des SAirGroup-Konzerns im Kern nicht verstanden hat, zeigt die Gegenüberstellung von zwei Textpassagen im mittleren Teil seines Gutachtens. Auf Seite 44 schreibt der Buchhaltungsexperte: «Die Übertragung von Aktiven (Beteiligungen) auf die gefährdete SAirLines AG zu einem Wert, der unter dem tatsächlichen Wert dieser Aktiven lag, transferierte sämtliche allenfalls vorhandene stille Reserven ohne adäquate Gegenleistung auf die SAirLines AG.» Kurz: Die Gläubiger der Mutterholding SAirGroup geben laut Schellenberg wertvolles Tafelsilber ab, ohne dafür entschädigt zu werden. Nur zwei Seiten später findet sich folgender Satz: «Allerdings brachten die Beteiligungen neben zusätzlichen Erträgen auch zusätzliche Verbindlichkeiten mit, welche bei der Beurteilung der Finanzkraft der ’sanierten‘ SAirLines AG zu berücksichtigen sind.» Die Verschiebung der werthaltigen Beteiligungen war demnach nicht nur ein Segen, sondern eben auch eine Verpflichtung, die Verluste der defizitären Fluggesellschaften zu übernehmen.

Und so war die Übung ja auch angedacht: Die Rückstellungen sollten neu in der Subholding SAirLines anfallen statt wie vorher in der Mutterholding. Als Entschädigung erhielt die Subholding in der gleichen «juristischen Sekunde» (Schellenberg-Report) die werthaltigen Non-Aviation-Beteiligungen. Just deshalb, so sagte Bruggisser während seiner Einvernahme, sei die SAirLines nicht, wie von Schellenberg behauptet, überschuldet gewesen. Und zwar weder vor der Restrukturierung (gemäss Abschluss hatte sie damals ein Eigenkapital von 192 Millionen Franken) noch nachher (mit einem von zwei Revisionsgesellschaften testierten Eigenkapital von 294 Millionen Franken). Bruggisser zum Richterkollegium in harschem Tonfall: «Sie können lesen, ich kann lesen, die Staatsanwaltschaft kann lesen. Jetzt können wir streiten, ob irgendjemand falsch liest. Ich weiss es nicht. Ich weiss nur, dass die SAirLines nicht überschuldet war.» Der Referent des Gerichts, jener Richter also, der sich am tiefsten in die Materie eingearbeitet hatte, erlaubte sich angesichts von Bruggissers rhetorischer Eruption ein kurzes Lächeln. «Hier werden die Positionen mit einer Vehemenz bezogen, die mich fast an die Schützengrabengefechte des Ersten Weltkriegs erinnert», sagte Stephan Blättler, ein 46-jähriger Rechtsanwalt, der lange für eine Treuhandfirma tätig gewesen war. «Ich werde mich hüten, eine Meinung zu äussern, bevor das letzte Argument vorliegt.»

Eine Skurrilität findet sich in Schellenbergs Schlussfolgerungen. Da zählt er die Voraussetzungen auf, die kumulativ erfüllt sein müssten, damit bei einer Vermögensverschiebung zwecks Sanierung keine Gläubigerschädigung vorliege. Werthaltige Beteiligungen müssten einerseits zum tatsächlichen Wert (also ohne stille Reserven) gegen volle (Bar-)Entschädigung abgegeben werden. Und die Übertragung müsste andererseits die Subholding unmittelbar sanieren. Hier fordert Aldo Schellenberg schlicht Unmögliches. Wenn saniert wird, werden nun mal Werte abgeschrieben und Vermögen wird aufgewertet. Eine vollständige Entschädigung für die erhaltenen Werte, wie das der Gutachter in seinem ersten Punkt fordert, widerspricht dem Wesen einer buchhalterischen Sanierung.

Die Schwächen der Ankläger stärken die Angeklagten, diese haben in den ersten Prozesswochen gepunktet. Erstens hinterliessen die fulminanten Auftritte von Bruggisser und Mario Corti einen nachhaltigen Eindruck. «Der Staatsanwalt macht einen monumentalen Denkfehler», polterte Corti. Zweitens liegt für die koordinierte Gegenattacke ein eigenes Gutachten vor, das zwei frühere Partner der Revisionsgesellschaft Arthur Andersen erstellt haben. Trotz dem Kollaps von Andersen im Zuge des Skandals um die US-Firma Enron geniessen die früheren Schweizer Partner dieser Revisionsgesellschaft einen einwandfreien Ruf. Umgekehrt trägt der Gutachter der Staatsanwaltschaft eine schwere Hypothek mit sich. Er hatte im Prozess gegen den Pleitier Werner K. Rey ein Gutachten zugunsten des Angeklagten verfasst und fand dessen buchhalterische Kniffs lediglich «formell unschön».

Die Anklage ist selbst schuld, wenn sie in die Defensive gerät. Ihr Versuch, mit Kronzeuge Schellenberg den grossen Coup zu landen und sämtliche Swissair-Verantwortlichen anzuzeigen, droht zum Boomerang zu werden. Sollte sie in ihrer mündlichen Anklageerhebung keine neuen Argumente und Indizien vorbringen können, steht die Zürcher Staatsanwaltschaft als eine Behörde da, die sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.

Die Angeklagten haben für sich bereits die Konsequenzen gezogen. Mario Corti liess mit Schreiben von Anfang Januar 2006 die Staatsanwaltschaft wissen, dass er nicht mehr kooperieren werde. Dass das Hauptgutachten Schellenbergs für lange Zeit geheim geblieben sei, stelle einen «offensichtlichen Missbrauch meines guten Willens» dar. Deshalb, so Corti, werde er ab sofort die Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft verweigern. Zuvor war Corti zu 20 Einvernahmen erschienen.


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