UBS im US-Steuerfall kurz vor dem Ziel – Jahr eins nach Staatsvertrag

AWP (19. August 2010) – Die Grossbank UBS AG befindet sich in der Aufarbeitung des US-Steuerbetrugs kurz vor der Ziellinie. Sie hat sämtliche Bedingungen, die sie zur Abwendung von Klagen und Prozessen mit den US-Behörden eingegangen ist, erfüllt.

Wie versprochen hat sich die Bank aus dem amerikanischen Offshore-Geschäft verabschiedet und den betroffenen US-Kunden die Kontobeziehung gekündigt respektive sie in steuertransparente Einheiten überführt.

Die zweite Bedingung für ein Ende des Konflikts erfüllt die Schweiz. Der Bundesrat hatte heute vor einem Jahr einen Staatsvertrag mit Amerika abgeschlossen. Dieser verpflichtete das Land, bis nächsten Donnerstag rund 4`450 amerikanische UBS-Kunden zu schweren Steuersündern zu erklären und im Rahmen von Amtshilfe offenzulegen.

Nach dem Ja des Parlaments zum benötigten UBS-Sondergesetz im Juni und einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht dem Vorhaben nichts mehr im Weg. Bereits ist ein Grossteil der Akten nach Washington geschickt worden, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verschiedentlich bestätigte. Ein ESTV-Sprecher bekräftigte heute auf Anfrage, dass sich die Behörde auf der Zielgeraden befände.

Damit geht das Kapitel der Beihilfe zur Steuerumgehung in den USA für die UBS letztlich glimpflich zu Ende. Zweieinhalb Jahre nach der Verhaftung eines ihrer Generaldirektoren und des ehemaligen Kundenberaters Bradley Birkenfeld, der als Whistleblower in die Geschichte eingeht, befreit sich die Bank in diesen Wochen aus den US-Fesseln rund um den Steuerfall.

Der entscheidende Moment war der 18. Februar 2009, als die UBS ein sogenanntes Deferred Prosecution Agreement (DPA) mit dem US-Justizministerium (DOJ) einging. Mit diesem Deal konnte die Grossbank eine angedrohte strafrechtliche Anklage in den USA abwenden.

Im DPA verpflichtete sich die UBS, die Daten von rund 250 US-Offshore-Kunden offenzulegen, ohne diesen die Möglichkeit zum Rekurs einzuräumen. Dies läutete den Anfang vom Ende des schweizerischen Bankgeheimnisses ein. Wenig später musste die Schweiz, wie viele andere Offshore-Finanzplätze, den globalen Amtshilfestandard in Steuersachen akzeptieren.

Im Gegenzug für ihr Geständnis erhielt die Grossbank von den US-Behörden eine 18-monatige Schonfrist zugestanden, die gestern auslief. Sobald auch die Berner Steuerbehörden in einer Woche ihre Verpflichtung erfüllt haben, was absehbar ist, beginnt die allerletzte Frist zu laufen.

Diese umfasst 30 Tage, während denen das US-Justizministerium DOJ die mit dem DPA auf Eis gelegte Strafanklage gegen die UBS endgültig aufhebt. Das Damoklesschwert eines Strafprozesses in den USA verschwindet dann endgültig.
Rechnerisch wäre die UBS Ende September aus dem Schneider. Die Bankspitze hat im Rahmen ihrer Zweitquartals-Berichterstattung vorsichtig von Oktober gesprochen. Wann die Angelegenheit definitiv geregelt ist, entscheiden aber weder die UBS noch die Schweiz, sondern allein die US-Behörden. Der IRS, das DOJ und die Börsenaufsicht SEC, mit der sich die UBS ebenfalls einigen musste, haben es in der Hand, die UBS „springen“ zu lassen.

Entsprechend vorsichtig äussert sich ein UBS-Sprecher gegenüber AWP. „Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, sämtliche Verpflichtungen aus unseren Vereinbarungen mit dem US-Department of Justice und der US-Securities and Exchange Commission vollständig und termingerecht zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass bis Oktober mit der US-Regierung alle noch offenen Punkte im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden US-Geschäft geregelt werden können.“


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