CS-Banker sagte vor US-Behörden aus

Der langjährige Vermögensverwaltungschef der Grossbank, Walter Berchtold, gab Auskunft und bekam Straffreiheit. Der Sonntag, 22. April 2012

Mehrere Banken haben in diesen Tagen tonnenweise Mitarbeiter-Mails und andere Daten nach Washington geschickt. Dies sei im Interesse der betroffenen Banker, sagen die von den US-Strafbehörden verfolgten Credit Suisse, Julius Bär, Zürcher und Basler Kantonalbank und weitere Institute einer berühmt-berüchtigten Liste von 11 verdächtigten Instituten.

Während die betroffenen Mitarbeiter der unteren Chargen auf eine mögliche Befragung durch US-Behörden warten, hat einer der wichtigsten Schweizer Vermögensverwalter seinen rechtlichen Status längst geklärt. Walter Berchtold, bis letzten August oberster Private Banker der Grossbank CS, war mit anwaltlichem Begleitschutz bei den US-Strafbehörden in Amerika und packte dort aus.

Das bestätigt eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle. Am Freitagabend kam die Nachricht auch in US-Medienkreisen in Umlauf. Ein CS-Sprecher sagte auf Anfrage, die Bank würde die Information nicht kommentieren.

Der 49-jährige Walter Berchtold ist der höchstrangige Schweizer Banker, der in den USA ausgesagt hat. Er trägt den Titel eines «Chairman Private Banking» und gehört zur 13-köpfigen Konzernleitung des Finanzmultis. Von 2006 bis 2011 war er CEO der CS-Division Private Banking. In dieser Funktion trug der Zürcher die Verantwortung für die gesamte Vermögensverwaltung inklusive der umstrittenen US-Offshore-Kundschaft. Dieser soll die CS gemäss US Ermittlern geholfen haben, Steuern zu hinterziehen. Die CS betont, mit den USA zu kooperieren. Die Bank hofft auf einen Deal mit Busse und ohne strafrechtliche Anklage.

Dass die USA Berchtold im Gegenzug für seine Kooperationsbereitschaft freies Geleit und Straffreiheit zusicherten, könnte ein Indiz sein, dass der CS-Top shot bei seiner Aussage in Amerika den Befragern seine Unschuld rund um amerikanische Offshore-Kunden glaubhaft darlegen konnte. Hätten die USA kon krete Belege in der Hand, dass der hochrangige CS-Manager die Steuerhinterziehungspraxis bewusst tolerierte, hätten ihn die USA kaum springen lassen.

Berchtolds freiwillige Aussage in den USA zeigt gleichzeitig, wie sich die obersten Köpfe der CS in Sicherheit bringen. Mit der garantierten Straffreiheit kann der CS-Boss unbeschwert um den Globus reisen und Kunden besuchen. Berchtold wird laut einer CS-Quelle denn auch bald wieder ins operative Geschehen eingreifen. Sein derzeitiger Titel entspricht jenem eines Frühstücksdirektors ohne Portefeuille.

Für das involvierte CS-Fussvolk und die bei anderen Banken vom US-Steuerkrieg betroffenen Mitarbeiter bleibt die Lage ungemütlich. Nachdem der Bundesrat vor kurzem grünes Licht für eine Decodierung der Namen gab, haben die Institute Tausende von E-Mails und anderen Dokumenten mit sämtlichen Namen aller Involvierten inklusive jener in der Kopie-Zeile nach Übersee geschickt. Nun müssen sich die offengelegten Banker gedulden. Laut einem Betroffenen, der über seine Anwälte im Kontakt mit den US-Strafbehörden steht, dürften einige der genannten Mitarbeiter ein Gesprächsangebot von den USA erhalten. «Das wäre wie ein Sechser im Lotto», sagt der Banker. «Rübergehen, auspacken, straffrei heimreisen – endlich wäre der Albtraum vorbei.»

Auch die Banken sehen die Offen legung als vorteilhaft für ihre Mitarbeiter. Die USA hätten im ganzen Konflikt noch keinen Banker angeklagt, der kooperierte, sagt ein involvierter Topmanager. Die Datenaktion sei «im Interesse der Bankmitarbeitenden», sagt CS-Sprecher Marc Dosch, «denn auch sie profitieren, wenn die ver besserten Kooperationsmöglichkeiten zu einer Entspannung beitragen und der Steuerstreit damit einer Lösung näher kommt».

Für den Bankpersonalverband ist die Offenlegung der Mitarbeiter «ein Riesenthema». «Wir wollen von den involvierten Banken, dem Justizamt und der Finma die Sicherheit, dass die Rechte der betroffenen Mitarbeiter gewahrt wurden», fordert Zentralsekretärin Denise Chervet. «Und wir wollen sicher stellen, dass die Leute klar informiert wurden, was ihre Risiken in den USA oder anderswo angeht.»

Schon vor Wochen forderte Chervet von den Chefs von CS, Bär, ZKB, Basler KB und der ebenfalls involvierten HSBC Schweiz Massnahmen zum Schutz der Banker. «Die betroffenen Mitarbeiter haben auf Weisung und im Interesse der Bank gehandelt, unter immer anspruchsvoller werdenden, durch ihre Vorgesetzten definierten Ziele», schrieb der Verband am 2. Februar. Die Schuld am Debakel trage die Spitze, hielt Chefin Chervet fest. «Die heutige Situation ist die Folge einer verfehlten Strategie, die rechtswidriges Verhalten im Ausland offensichtlich toleriert hat oder – immer öfter – durch das Ausschütten von grosszügigen Boni sogar förderte.» Nun will die Gewerkschafterin nachdoppeln. «Wir werden politische Kontakte aufnehmen», sagt Chervet. «Wir können eine solche Aktion nicht einfach durchwinken.»

Das Finanzdepartement EFD, ihr Finanzstaatssekretariat SIF und die organisatorisch ans Departement angehängte Aufsicht Finma bewegen sich mit der Mitarbeiter-Offenlegung auf rechtlich dünnem Eis. Als die Offenlegung Ende 2011 erstmals geprüft wurde, wollte Bern einen anderen Weg gehen, der den Mitarbeitern Schutz vor Strafverfolgung garantiert hätte.

Am 16. Dezember schrieb der Chef des Bundesamts für Justiz, Michael Leupold, den elf betroffenen Banken sowie dem SIF und der Finma in Kopie einen dreiseitigen Brief mit dem Vermerk «vertraulich». Thema: die «Übermittlung von Unterlagen an die zuständigen US-Behörden». Leupold, der oberste Jurist der Eidgenossenschaft, skizzierte die Not lage mit bevorstehenden Ultimaten für einige der Institute. Das US-Justizministerium DOJ würde unter anderem «die Namen von Mitarbeitenden» fordern. Dazu brauchte es die «grundsätzliche Zustimmung» der Banken.

In einem Anhang musste sich jede Bank als Arbeitgeberin «ausdrücklich damit einverstanden» erklären, Namen von Bankern offenzulegen. Dies aber nur, wenn die Rechtshilfe – das war der Weg der damaligen Lösungsvariante – «unter der Auflage gewährt wird, dass das DOJ die übermittelten Unterlagen nicht für individuelle Strafverfahren gegen Mitarbeitende verwendet, sondern ausschliesslich für Untersuchungen gegen die betroffenen juristischen Personen».

Das Vorgehen scheiterte am Widerstand der USA. Ob der obige «Spezia litäts-Vorbehalt» der Grund war, wollte Justizamts-Sprecher Folco Galli nicht sagen. Mit der nun gewählten Lösung der Autorisierung durch den Bundesrat hat das Land faktisch ein weiteres Mal Notrecht im Never-ending-US-Steuerkrieg beschlossen.

Im Visier: Die Kantonalbanken

Die Basler und die Zürcher Kantonalbank sollen laut einem US-Anwalt kurz vor einer Anklage stehen. Die USA seien «frustriert» über den harzigen Verlauf der Offenlegung im Steuerkrieg, sagt ein New Yorker Anwalt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine US-Kunden offenlegung kürzlich teilweise verhindert. Eine «Nicht-Regierungsquelle» mit engen Links in das US-Justizministerium DOJ behaupte, die Basler Kantonalbank (BKB) und/oder die Zürcher Kantonalbank (ZKB) würden in den «nächsten zehn Tagen» von den USA angeklagt.

Das wäre ein Donnerschlag, der die Anklage gegen die kleine St. Galler Privatbank Wegelin von Anfang 2012 als sanfte Ouvertüre erscheinen lassen würde. Weil es sich um Institute mit Staatsgarantie handelt, müssten die US-Strafverfolger ihre Anklage nicht nur bei einer «Grand Jury» durchbringen, sondern brauchten den Support eines weiteren Gremiums. Sprecher von BKB und ZKB betonten ihre volle Kooperation. Ziel sei es, aufzuzeigen, dass man keine syste matische Mithilfe zu Steuerhinterziehung betrieben habe, hiess es am Freitag auf Anfrage in Basel und Zürich.


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