Kashya Hildebrand: Konto war meldepflichtig

Mit einer «stillen Offenlegung» will die Ehefrau des Ex-SNB-Chefs eine Verfolgung durch die US-Justiz verhindern. SonntagsZeitung, 22. Januar 2012

Mit seinem Konto bei der Bank Sarasin stand Philipp Hildebrand unabhängig von den getätigten Dollar-Deals auf verlorenem Posten. Weil seine amerikanische Frau eine Vollmacht hatte und über das Konto handelte, hätte es den US-Behörden gemeldet werden müssen.

Laut einem Insider hatte Kashya das Sarasin-Konto ihres Mannes jedoch nie offengelegt. Nun wolle sie das durch eine «stille Offenlegung» nachholen, sagt die Quelle. Dabei werden alle Unterlagen der letzten Jahre unaufgefordert und mit beigelegtem Check zur Begleichung aller Schulden eingereicht. Viele US-Steuersünder bleiben auf diese Weise unbehelligt.

Mit dem Steuerproblem seiner Frau wäre Philipp Hildebrand möglicherweise zur Belastung für das Land geworden. Eine solche Hypothek beim obersten Notenbanker hätte die Position der Schweiz in den laufenden Gesprächen im US-Steuerkrieg geschwächt. Der Rücktritt entschärfte die Situation.

Das Problem von Hildebrands Frau Kashya ist das sogenannte FBAR-Formular. Damit müssen US-Bürger unabhängig vom Wohnort Konten im Ausland über 10 000 Dollar melden. «Entscheidend ist allein die Verfügungsgewalt über das Konto», sagt US-Steueranwalt William Sharp. «Eine Vollmacht auf das Konto einer Nicht-US-Person genügt für eine Meldepflicht.»

Verstösse gegen die Auslandkonten-Regelung gelten als gravierend. «Wer das Formular nicht einreicht, riskiert zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Gefängnis», sagt Sharp. Die Bussen sind exorbitant. Bei einem Durchschnittssaldo von beispielsweise einer Million über die sechs Jahre drohen bis zu drei Millionen Strafzahlung.

Die Vereinigten Staaten besteuern auch Kapitalgewinne

Philipp Hildebrands Anwalt Peter Nobel liess mehrere Anfragen unbeantwortet. Die Steuerberaterin der Familie Hildebrand sagte, es gäbe «kein Problem» mit dem Sarasin-Konto. Zwei Schweizer Steueranwälte bestätigen, dass Kashya Hildebrand wegen ihrer Vollmacht das Sarasin-Konto den USA hätte melden müssen.

Laut Scott Michel, einem anderen US-Steueranwalt, bleibt oft verschont, wer nur die Meldepflicht verletzt, nicht aber steuerbare Einkommen und Kapitalgewinne versteckt hat. «Dann lassen die Behörden den Säumigen meist ohne Strafe springen.»

Beim Sarasin-Konto könnte es aber um Steuerhinterziehung von Kashya Hildebrand gehen. Laut dem PWC-Gutachten liefen über die Sarasin-Konti der Hildebrands allein 2011 «rund 40 Transaktionsabrechnungen», darunter «Dividenden, Zinsabrechnungen, Wertschriftenkassageschäfte, Devisenkassageschäfte».

Ex-Devisenhändlerin Kashya Hildebrand könnte das Sarasin-Konto ihres Mannes für weitere Transaktionen genutzt haben. Im Unterschied zur Schweiz besteuern die USA Kapitalgewinne. Versteckte Kashya Hildebrand diese vor den USA, könnte sie ein hartes Steuerverfahren in Amerika erwarten.


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