Gefährliche Post

Banken – Amerikanische Kunden verschicken einen Brief an ihre Schweizer Bank. Darin fordern sie diese auf, der US-Steuerbehörde umfassende Informationen zu liefern. Handelszeitung, 10. März 2011

Das Schreiben ist drei Seiten lang und stammt aus der Feder des Internal Revenue Service IRS. Verschickt wird es allerdings von amerikanischen Bürgern, die am zweiten Offenlegungsprogramm für reuige Steuersünder teilnehmen. Und die Adressaten sind Schweizer Banken.

Erst recht für Brisanz sorgt der Inhalt. «Erklären Sie alle persönlichen Meetings und alle sonstigen Besprechungen, die Sie mit dem Finanzinstitut im Zusammenhang mit ihren Konten und Wertschriften hatten», heisst es im Standardbrief. Und weiter: «Listen Sie alle Namen, Örtlichkeiten und Zeitpunkte dieser Treffen und Besprechungen auf.»

Zürich in Panik

Das Schreiben ist die Hauptwaffe in der jüngsten Datenoffensive der USA gegen Schweizer Banken und deren Zulieferer. Der Clou dabei: Der Kunde befreit mit dem Schreiben, das in der Fachsprache «Waiver» genannt wird, seine Schweizer Bank von jeglicher Geheimhaltungspflicht. Damit wollen sich die Amerikaner endlich ein vollständiges Bild über das Schweizer Schwarzgeld-Modell der Vergangenheit verschaffen. Dazu gehören interne Weisungen, die aufzeigen sollen, wie die Banken ihr Offshore-Geschäft in den USA betrieben und kontrollierten – mit Organigrammen und Namen des Peronals in der Verwaltung. «Es herrscht Panik», schildert ein Zürcher Banker die Stimmungslage auf dem Finanzplatz.

Anwalt Bill Sharp, der viele amerikanische Offshore-Kunden der UBS und anderer Schweizer Banken vertritt, bestätigt das Vorgehen des IRS. «Mehrere unserer Kunden wurden von den US-Behörden aufgefordert, den Waiver ihrer jeweiligen Schweizer Bank zuzustellen, sagt Sharp. Die USA arbeiten dabei mit Zuckerbrot und Peitsche. «Weigert sich ein Kunde, drohen ihm neue Rechtsvorstösse, was seine Kooperationsbereitschaft selbstverständlich erhöht», sagt der Anwalt. Sharp ist sich sicher: Die USA werden bald «tonnenweise neues Datenmaterial erhalten».

Steven Kraft, ein erfahrener US-Steuerberater mit Sitz in Zug, spricht gar von einer neuen Dimension der Informationsbeschaffung durch US-Amtsstellen. Nun würden die USA nicht nur alles über die Vermögensverwalter wissen wollen, sondern auch über Drittpersonen innerhalb und ausserhalb der Banken und über Treffen und Aussprachen zwischen den Kunden und ihren Schweizer Beratern.

Im vom IRS konzipierten Waiver ist ein deutlicher Hinweis auf externe Vermögensverwalter und Asset Manager zu finden, die beim US-Offshore-Modell des Schweizer Finanzplatzes eine Rolle spielten (siehe auch Artikel nebenan). «Nennen Sie auch persönliche Treffen oder sonstige Besprechungen mit Bezug zu ihren Konten und Wertpapieren mit unabhängigen Beratern/Investment-Managern, die nicht beim Finanzinstitut arbeiten, wo Sie Ihre Vermögen halten», steht dort geschrieben.

Laut einem Anwalt in den USA, der nur anonym Auskunft gibt, geht der Brief via Anwalt des Kunden nicht nur an die betroffenen Schweizer Banken, sondern als Kopie auch ans IRS. Der Anwalt bestätigt, dass er Waiver von Kunden mit Vermögen bei Julius Bär und der Bank Wegelin verschickt hat. Ein Sprecher von Julius Bär sagt dazu lediglich: «Wenn sie ehrlich ist, kann derzeit kaum eine Schweizer Bank mit einem Ex-US-Offshore-Geschäft behaupten, dass sie nicht ins Visier der USA geraten kann.» Seine Bank habe den angekündigten Exit aus diesem Geschäft nahezu abgeschlossen.

Schweizer gegen amerikanisches Recht

Das Problem, mit dem sich der Schweizer Finanzplatz heute konfrontiert sieht, ist vergleichbar mit jenem der UBS im Sommer 2009. Damals drohten die USA der Grossbank mit einem Zivilprozess, wenn sie nicht rasch rund 50000 Konten von vermuteten US-Steuersündern offenlegen würde. Als Druckmittel nutzten die USA ein sogenanntes John-Doe-Summons-Verfahren zur Zwangsherausgabe der Daten, welches die UBS aber mit Verweis auf das Schweizer Bankgeheimnis bekämpfte. Mit einem Staatsvertrag und der Offenlegung der Daten von 4450 US-Kunden bewahrte Bern die Grossbank vor einem Gerichtsverfahren, musste aber das Bankgeheimnis weitgehend opfern. Auch bei der jetzt angelaufenen Aktion prallen Schweizer und US-Gesetze aufeinander. «Alle Schweizer Banken mit US-Offshore-Kunden sind in der Zwickmühle», sagt Wegelin-Geschäftsleitungsmitglied David Zollinger. «Einerseits wollen alle Banken weiteres Ungemach mit den USA verhindern und die von den Kunden für die US-Steuerbehörden angeforderten Informationen liefern, andererseits müssen wir selbstverständlich die geltenden Schweizer Gesetze einhalten.»

Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) kennt den US-Waiver ebenfalls. «Wir können bestätigen, dass wir von den Waivern der US-Behörden Kenntnis haben und mit einigen Banken in dieser Sache in Kontakt stehen», bestätigt ein Sprecher. Was die Aufsicht den unterstellten Instituten rät, ob diese der US-Aufforderung nachkommen sollen und wo aus Schweizer Sicht die Rechtsgrenze zu ziehen sei, all das verschweigt die Aufsicht.

Das Problem der Finma ist dabei auch ihr beschränktes Rechtsinstrumentarium. Sie hat zwar im Herbst ihre Offshore-Aufsichtspolitik verschärft, aber nur unter dem Aspekt des Risikomanagements und der Gewähr einwandfreien Geschäftsgebarens. Was die Aufseher als lediglich ausführende Bundesstelle hingegen nicht können, ist, neue Gesetze zu erlassen, um Geheimhaltungsvorschriften des Finanzplatzes zugunsten der USA aufzuweichen. Das ist Sache des Gesetzgebers.

Kantonalbanken wissen von nichts

So bleibt es bei zahmen Vorstössen wie bei der kleinen Zürcher Bank Frey (HZ vom 3. März), die im Zusammenhang mit Anklagen gegen CS-Kundenberater ins Visier der USA geraten ist. Laut deren Gründer und Präsident Markus Frey liegen keine Waiver-Anfragen von US-Klienten vor. Dafür gab es Post aus Bern. «Die Finma hat einige Fragen gestellt, die wir gerne beantworten. Sorgen machen wir uns keine, wir haben uns immer an sämtliche geltenden Vorschriften gehalten.»

In Zürcher Bankenkreisen zirkulieren auch die Namen von zwei Kantonalbanken, die den US-Waiver erhalten haben sollen und nun vor dem Dilemma stünden, bei einer Weigerung zwar Schweizer Rechte einzuhalten, möglicherweise aber die USA gegen sich aufzubringen. Doch Sprecher der genannten Basler Kantonalbank und der Zürcher Staatsbank wussten nichts von entsprechenden Anfragen.

Kommentar

  1. Krass. Ob die USA wohl auch intern gegen Bank of America so vorgeht?


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