Gefährliche Erbschaften

Schweizer Institute lenken bei der amerikanischen Erbschaftssteuer ein. Die UBS setzt in einem Brief gar betroffene Kunden unter Druck. Handelszeitung, 24. Februar 2011

Zehntausende Kunden der UBS erhielten Anfang Jahr Post. Im Schreiben kommt die Bank ohne viel Umschweife zur Sache: «Die Erben oder Nachlassverwalter betroffener Kunden müssen bei der US-Steuerbehörde IRS Formulare einreichen, was mit Aufwand und Kosten verbunden sein könnte. Ausserdem müssen sie eine allfällige Steuer bezahlen», heisst es im Brief, welcher der «Handelszeitung» vorliegt.

Damit wird Realität, was der Bankier Konrad Hummler schon 2009 in einem vielbeachteten Anlagekommentar als «Abschied von Amerika» bezeichnet hatte. «It’s time to say Goodbye», schrieb er damals und kündigte den Rückzug seiner Bank Wegelin aus dem amerikanischen Finanzmarkt an. Der Grund: Die extensive US-Erbschaftssteuer aus dem Jahre 1916, welche seither laufend verfeinert wurde.

Der IRS und Hans Rüdisühlis Erben

Bedeutungsvoll ist dies, weil es nicht nur Bürger der USA trifft, sondern weltweit Bedeutung hat. Der Steuer unterliegen nämlich all jene, die Güter im Wert von mehr als 60 000 Dollar halten, deren Ursprung amerikanisch ist. Darunter fallen neben einem Haus in den USA auch amerikanische Aktien und Obligationen.

Für Hummler ist das der eigentliche Skandal. «Die Kinder von Hans Rüdisühli selig aus Melchnau müssen wegen der paar IBM-Aktien beim IRS vorstellig werden und dabei eine Bewertung ihres Heimetli vorlegen», kritisierte er das Dekret aus Washington. Nachdem die Steuer 2010 ausgesetzt wurde, ist die Abgabepflicht seit Anfang 2011 wieder in Kraft. Und die international tätigen Schweizer Banken üben sich – anders als der sich rebellisch gebärdende Hummler – in vorauseilendem Gehorsam.

Aktiv geworden ist nicht nur die UBS. «Julius Bär plant eine Information möglicher betroffener Kunden zu diesem Thema für Mitte März», heisst es bei der Zürcher Privatbank. Auch die Credit Suisse macht sich an die Arbeit. Offiziell will sich der Finanzkonzern noch nicht zum Thema äussern. Ein CS-Manager sagt aber im Gespräch, es könne davon ausgegangen werden, dass die US-Erbschaftssteuer in ähnlichem Rahmen wie bei den Konkurrenten gehandhabt würde.

Der Druck bei der Erbschaftssteuer passt zu den anderen Massnahmen, mit denen die schwer verschuldeten Vereinigten Staaten mehr Steuergeld eintreiben wollen. Dazu gehören die Ausweitung des schon bestehenden Qualified-Intermediary-Abkommens mit Schweizer Banken sowie der noch viel weiterreichende Foreign Account Tax Compliance Act FATCA (siehe Kasten). Noch vor Kurzem schenkten Banken und Kunden dem Gesetzeswust kaum Beachtung – sei es aus Unwissen oder in der Annahme, die Amerikaner würden ihre Ansprüche ausserhalb der eigenen Grenzen nicht durchsetzen. «Who cares?» war die weitverbreitete Haltung.

Damit ist es nun ganz offensichtlich vorbei. Die UBS jedenfalls plant das weitere Vorgehen in Sachen amerikanische Erbschaftssteuer generalstabsmässig. «Die Bank wird Kunden, deren Anlagen in den USA den festgelegten Grenzwert zu einem späteren Zeitpunkt überschreiten, laufend informieren», schreibt die Grossbank im Kundenbrief.

Steven Kraft, ein langjähriger US-Steuerberater mit Sitz in Zug, ist vom scharfen Vorgehen der Amerikaner nicht überrascht. «Der IRS hatte schon immer einen langen Arm beim Steuereintreiben.» Das scheine sich nun durch die verstärkte Kooperation der Schweizer Banken mit solchen Briefen auszuweiten, vermutet Kraft. Der Rechtsspezialist einer mittelgrossen Schweizer Bank kritisiert dagegen die helvetischen Geldinstitute. «Das Schreiben ist ein Alibi für diese Institute, die nun sagen können, sie hätten ihre Pflicht getan.» Statt dem Kunden das Problem wirklich aufzuzeigen, würden sie die heisse Kartoffel einfach weiterreichen.

Vontobel erwägt Abschied aus den USA

Dass die Banken nun ihre Kunden alarmieren, dürfte auch im Sinn der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht Finma sein. Sie hatte letzten Herbst im Rahmen der neuen Offshore-Politik die Banken aufgerufen, Risiken aus der US-Erbschaftssteuer «zu erfassen und geeignete Massnahmen zu beschliessen». Ein Sprecher sagt, die Erbschaftssteuer sei auf dem Berner Radar, man werde «solche Themen auch in der laufenden Aufsicht» mit den Banken aufbringen.

Alternativ kommt wohl nur der Hummler-Weg in Frage: Raus aus dem US-Finanzmarkt. Die Basler Bank Sarasin hat dies bereits teilweise getan. Sie hat sich entschieden, aus Direktanlagen in amerikanische Aktien auszusteigen. Die Zürcher Privatbank Vontobel dagegen hat sich «bis dato nicht aus dem Geschäft mit US-Direktanlagen zurückgezogen», sagt ein Sprecher. Die Bank beobachte die Entwicklung aber «sehr genau».

Der lange Arm der US-Steuerbehörden

Erbschaftssteuer Das 95-jährige Gesetz setzt die Steuerpflicht bei den «US situs assets» an. Gemeint sind Werte, die in den USA liegen wie Immobilien, aber auch Aktien und Schuldpapiere von US-Organisationen. Weil nicht die Nationalität des Bürgers ausschlaggebend ist, sondern der Ort der zu besteuernden Aktiva, sind alle Angehörigen weltweit von der US-Erbschaftssteuer betroffen.

FATCA Der Foreign Account Tax Compliance Act gilt als bisher weitestreichender Versuch der Vereinigten Staaten, Finanzintermediäre zu Hilfssheriffs beim Steuereintreiben zu machen. Ab 2013 müssen sie sämtliche Vermögenswerte von amerikanischen Personen unabhängig von deren Wohnort melden. Der Kreis der betroffenen Informationslieferanten wird zudem weit über die Banken hinausgezogen. Ohne Offenlegung fallen 30 Prozent Quellensteuer auf sämtliche Erträge und Kapitalgewinne an.

Qualified Intermediary Das zur Jahrtausendwende vereinbarte Qualified Intermediary Agreement ist ein Vorläufer von FATCA. Einige Tausend Banken, darunter auch die meisten Schweizer Geldinstitute, machten mit. Sie verpflichteten sich, alle Konto- und Depotwerte von US-Personen der amerikanischen Steuerbehörde IRS offenzulegen oder bis zu 30 Prozent Quellensteuer abzuziehen.


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