Das Ende der Schonzeit

Die Bekämpfung von Insider-Transaktionen lief lange Zeit ins Leere. Ein neues Gesetz soll nun strafbare Delikte schneller und effektiver ahnden. Handelszeitung, 7. April 2011

Vom 28. Februar bis zum 11. März meldete die Zürcher Hörgeräteherstellerin Sonova 35 Deals von Insidern, also Mitgliedern der obersten Führungsetage. Davon betrafen 34 Verkäufe von Optionen und Aktien von Sonova, nur im letzten gemeldeten Fall handelte es sich um einen Kauf. Das Total aller von Insidern verkauften Wertpapiere belief sich in diesen zehn Börsen-Handelstagen auf eindrückliche 47,3 Millionen Franken, gekauft wurde für 61000 Franken.

Zur gleichen Zeit verdichtete sich bei den obersten Sonova-Verantwortlichen das Wissen, dass sich ein Sturm über der Hörapparate-Weltmarktführerin zusammenbraute. Die Zahlen für die zurückliegenden Monate waren schlechter als erwartet, der Absatz stockte. Es zeichneten sich Abschreibungen auf teuer erworbenen Firmen und Produkten ab. Am 16. März warnte Sonova vor einer Geschäftsabkühlung und tieferem Gewinn. Die Aktie tauchte um über 20 Prozent, Milliarden an Börsenwert wurden ausradiert.

Der Fall Sonova wirft eine Reihe von Fragen auf: Ist er ein Einzelfall? Wie anfällig sind Top-Manager, ihr Insider-Wissen für eigene Transaktionen zu nutzen? Wann wird daraus missbräuchliche Bereicherung und was unternimmt die Schweiz? Sonova ist zwar ein besonders krasses Beispiel von Insidern, die zur Unzeit handeln. Doch in der jüngeren Vergangenheit gab es weitere vergleichbare Fälle.

Die schweizerisch-amerikanische Computerzubehörfirma Logitech wurde wie Sonova in den letzten Jahren hochgejubelt – und landete hart. Die Gewinnwarnung erfolgte nicht wie bei Sonova mitten im Monat, sondern unmittelbar nach Ablauf des Quartals. Das änderte nichts daran, dass auch die Logitech-Aktie scharf ins Minus drehte.

Ein erster Blick in die Insider-Statistik der Schweizer Börse bleibt ergebnislos. Trotzdem wird man bei Guerrino De Luca fündig, der als Konzernchef bei Logitech jahrelang aufs Tempo gedrückt hatte, heute als Präsident die von ihm eingefahrenen Risiken in den Griff kriegen muss. De Luca hatte sich Anfang Februar für die US-Technologiebörse Nasdaq entschieden, um aus seinem Bestand 100 000 Logitech-Aktien abzustossen. Bei einem Kurs von 19 Dollar erzielte er einen Erlös von 1,9 Millionen Dollar. Nach der Gewinnwarnung knapp zwei Monate später wäre es eine halbe Million weniger gewesen.

Abseits der medialen Scheinwerfer

Doch nicht nur bei mittelgrossen Industrieunternehmen stechen zeitlich auffällige Transaktionen von obersten Verantwortlichen ins Auge. Die Grossbank Credit Suisse, für die das Einhalten globaler Börsenregeln das A und O ist, meldete in den acht Börsentagen zwischen dem 15. und dem 24. Februar fünf Verkäufe eigener CS-Wertschriften durch Mitglieder der obersten Crew über insgesamt 9,7 Millionen Franken. Der Aktienkurs lag damals höher als heute und pendelte zwischen 42 und 43 Franken. In jenen Tagen wusste die Spitze der Bank bereits, dass die USA in ihrem Kampf gegen Steuersünden aus der Vergangenheit juristisch gegen CS-Mitarbeiter vorgehen würden. Sie stehen im Verdacht, reichen Amerikanern bei der Verwaltung von unversteuerten Geldern im Ausland geholfen zu haben.

Bei der CS und bei Logitech sind strafrechtliche Untersuchungen zurzeit kein Thema. Die Sonova-Insider hingegen müssen mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Das macht den Fall für die ganze Schweiz bedeutungsvoll. Das Thema Insider-Bekämpfung, das hierzulande lange Zeit ein Mauerblümchendasein fristete, ist unvermittelt ins mediale Scheinwerferlicht geraten.

Gerade zur richtigen Zeit: Im Mai will der Bundesrat zuhanden des Parlaments eine neue Insider-Gesetzesregelung verabschieden. Ziel ist eine schnellere und effektivere Ahndung von strafbaren Insider-Delikten. Im Fokus des Regelwerks stehen inhaltliche Verschärfungen und die Kompetenzverschiebung weg von den kantonalen Staatsanwaltschaften hin zu den nationalen Überwachungs- und Strafverfolgungsbehörden in Bern. Ins Zentrum würde die Finanzmarktaufsicht (Finma) rücken, die bei der Verfolgung von InsiderDelikten den Lead übernehmen würde.

«Die Finma ist geeignet für Insider-Bekämpfung», begrüsst Rolf Watter von der Zürcher Wirtschaftsrechtskanzlei Bär & Karrer die erwartete Kompetenz-Aufwertung der Bankenaufsicht. Watter hatte als Chef einer Expertengruppe die Gesetzesrevision vorbereitet. Insider-Ermittlungen durch die Finma statt durch die Staatsanwaltschaften würden zur bisherigen Entwicklung passen, meint der Anwalt. «Die Finma kann per Dekret das Bankgeheimnis aufheben und einsehen, wer hinter umstrittenen Transaktionen steht. Und sie kann zum Beispiel schon heute fehlbare Banker in Eigenregie mit einem Berufsverbot bestrafen und Gewinne einziehen.»

Als Alternative zur Finma kommt für die angestrebte Zentralisierung nur die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Zürcher Staatsanwaltschaft III (STA III) in Frage. Weil die meisten inländischen Insider-Fälle über die in Zürich beheimatete Schweizer Börse (Six-Gruppe) laufen, verfügt die STA III anders als die übrigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden über das nötige Expertenwissen.

Der Leiter der Zürcher Wirtschafts-Staatsanwaltschaft Peter Pellegrini hängt nicht an der Insider-Strafverfolgung. «Wir sind nicht unglücklich, wenn die InsiderVerfolgung nach Bern geht», sagt Pellegrini. Käme Zürich zum Handkuss, hätte dies Kostenfolgen für die Rest-Schweiz. Die Frage der Verrechnung «würde sich irgendwann» stellen, sagt er.

Die Kompetenzverschiebung hängt mit der angestrebten Auslagerung des Insider-Straftatbestands aus dem Strafgesetz ins Börsengesetz zusammen. «Damit wäre sie am richtigen Ort», sagt Christian Weber, Ex-Chef der STA III. Auch die absehbare Zentralisierung begrüsse er.

Vereinzelt regt sich Widerstand gegen eine Lösung mit der Finma als neuer Insider-Fachstelle, die im Fall von strafrechtlichen Weiterungen die Bundesanwaltschaft beiziehen würde. «Mir leuchtet nicht ein, warum die Bundesanwaltschaft erfolgreicher sein sollte als die Zürcher Staatsanwaltschaft», sagt Christoph Peter von der Zürcher Wirtschaftskanzlei Nobel Hug, einer Kanzlei mit den versiertesten Insider-Juristen des Landes. Abgesehen davon ist Peter überzeugt, dass die Schweiz ein effizientes und einschneidendes Insider-Recht erhält. Sogar «Telefon-Abhöraktionen wie in den USA» wären bei einer Verdachtslage auch in der Schweiz durchführbar, sagt er. «Wir haben heute eine Insider-Strafnorm, die sich in Europa nicht mehr verstecken muss.»

Trotz dem schärferen Instrumentarium und einem ausgeweiteten Täterkreis – neu soll auch der sogenannte Zufalls-Insider belangt werden und Insidervergehen können in schwerwiegenden Fällen zur Vortat von Geldwäscherei und damit zum Verbrechen statt Vergehen werden – bleibt Anwalt Peter skeptisch. «Die wenigen Verurteilungen zeigen, wie schwierig der Schuldnachweis ist», begründet er. «Aber das ist halt so im Strafrecht.» Auch Ex-Staatsanwalt Christian Weber rechnet «gar nicht» mit einer Schwemme von Insider-Prozessen. «Aber wir sind auf dem richtigen Weg.»

Was bleibt, wenn die strafrechtliche Ahndung von Insider-Missbrauch selten bleibt? Eine zentrale Position hält die Six-Börsenorganisation inne. In ihren Handelssystemen leuchten die Alarmsignale auf, die auf Insider-Vergehen hindeuten. Bei einem Verdacht leitet die zuständige Six-Einheit Enforcement eine Untersuchung ein. Erkennt sie schwerwiegende Verstösse, dann tauscht sie sich mit den Justizbehörden oder in Zukunft wohl mit der Finma aus.

Daneben verfügt die Six über eigene Disziplinierungsmittel, um illegales Insidertum einzudämmen. Bei Verstössen gegen sogenannte Ad-hoc-Pflichten – gemeint ist die rasche und umfassende öffentliche Information von kursrelevanten Tatsachen wie Gewinnwarnungen, wichtige Personalmutationen, Fusionen und Übernahmen – kann sie Bussen aussprechen. Deren Höhe scheint für die betroffenen Unternehmen vernachlässigbar: Bis Mitte 2009 betrug die Höchstgrenze 200 000 Franken, heute liegt sie bei 10 Millionen. Doch es ist nicht das Geld, das die Verantwortlichen schmerzen würde, sondern die Offenlegung von Versäumnissen. «‹Naming and Shaming› ist von den Unternehmen gefürchtet», sagt Stefan Lüchinger, Six-Leiter Enforcement.

Warnsignal für Investoren

«Kommt es bei einer Unternehmung immer wieder zu Verletzungen der Vorschriften, dann ist das für die Investoren ein Warnsignal», sagt Lüchinger. Ohne konkret auf den Fall Sonova einzugehen, meint der Six-Manager, dass die Unternehmensleitung sicherzustellen habe, dass «alle Manager und Mitarbeiter auf die Insider-Problematik sensibilisiert» seien. «Einfach zu sagen, es habe kein internes Handelsverbot existiert, ergo seien Transaktionen mit eigenen Titeln ja gar kein Problem, greift angesichts der Strafnorm viel zu kurz.»

Banken als klassische Informations-vermittler zwischen Firmen und Anlegern stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um institutionalisierte Eindämmung von Insider-Gefahren geht. Für die Analysten mit ihrem bevorzugten Wissen über Firmen, die sie mit ihren Berichten abdecken, würden klare Regeln gelten, sagt Panagiotis Spiliopoulos von der Zürcher Privatbank Vontobel. Es gelte «ein absolutes Handelsverbot» für Aktien solcher Unternehmen. «Zudem dürfen alle Research-Mitarbeiter nur über ein Vontobel-Depot handeln», sagt Spiliopoulos. Dieses sei jederzeit einsehbar.

Ein UBS-Sprecher sagt, Insider-Informationen würden «internen oder externen Parteien auf Need-to-know-Basis zugänglich» gemacht, und zwar «in strikter Übereinstimmung mit unseren internen Abläufen und den anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Reglementen».

Bleibt die Frage, wie es möglich ist, dass Unternehmerlegenden wie Thomas Schmidheiny und Andy Rihs oder Erfolgsmanager wie Sonova-Chef Valentin Chapero zur Unzeit mit Papieren des eigenen Unternehmens handeln und so ihren Ruf aufs Spiel setzen. «Jeder Konzernchef hat eine spezifische Neurose, so qualifiziert er sich überhaupt erst einmal für diese Aufgabe», sagt Susanne Müller Zantop von CEO Positions, die Video-Interviews mit Topshots führt. Solche Neurosen würden aussergewöhnliche Leistungen zeitigen. Eine Zeitlang seien Borderliner gefragt gewesen. «In Zeiten der Rezession, der Restrukturierung, des Wachstums braucht es jeweils andere Neurosen.»

«Es war auch höchste Zeit»

Christian Weber war 16 Jahre lang Chef der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte. Er machte sich einen Namen als zäher Verfolger von Insider-Delinquenten, was allerdings vor der letzten Gesetzesrevision ein hoffnungsloses Unterfangen war. Heute ist Weber (65) Anwalt bei der Zürcher Kanzlei EBD.

Herr Weber, ist die Schweiz ein Insider- Paradies?

Christian Weber: Sie war es lange. Die erste Strafnorm von 1988 war ein Papiertiger. Danach knöpfte sich eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Kantone das Werk vor. Ihr Vorschlag landete im Justizkübel. Erst seit der Teilrevision von 2008 haben die Strafbehörden eine reelle Chance, Insidern den Garaus zu machen.

Das Schweizer Insider-Recht hat also eine lange Leidensgeschichte?

Weber: Das muss man sagen. Gott sei Dank ist jetzt wenigstens dieser leidige Passus mit der massiven Einschränkung auf wenige Tatbestände vom Tisch und gehören unter anderem auch Gewinnwarnungen neu zu den relevanten Fällen. Als Nächstes soll die Insider- Verfolgung vom Straf- ins Börsengesetz. Damit wäre sie am richtigen Ort. Auch die Zentralisierung der Ermittlungen begrüsse ich.

Bern oder Zürich lautet hier die Frage. Was ist besser?

Weber: Bern mit der Bundesanwaltschaft stellt meines Erachtens eine valable Lösung dar. Allerdings müsste die Behörde das nötige Expertenwissen erst noch aufbauen.

Vor der Bundesanwaltschaft würde die Finanzmarktaufsicht (Finma) aktiv. Wird die Finma zur Superbehörde?

Weber: Das finde ich gut und entspricht dem internationalen Trend. Es geht darum, dass bei Verdacht rasch Vorermittlungen aufgenommen werden. Die Börse meldet verdächtige Transaktionen, die Finma beginnt mit den Ermittlungen – das wäre in meinen Augen der Erfolg versprechende Ablauf für die Zukunft.

Sie waren lange für die Insider- Ermittlungen in Zürich zuständig, nun reden Sie Bern das Wort. Weil es Zürich auf keinen grünen Zweig gebracht hatte?

Weber: Damit würde ich mich ja selber schlagen. Nein, wir machten einen guten Job. Das Problem mit Insider-Vergehen ist, dass es sich um komplexe Tatbestände handelt. Sie müssen jemandem nachweisen, dass er eine vertrauliche Information ausgenutzt oder verraten hat. Doch wie lange bleibt eine Information vertraulich? Gemäss Bundesgericht nur so lange, bis ein Dritter mit einiger Anstrengung den gleichen Wissensstand haben kann. Das greift meiner Meinung nach zu kurz.

Sind Insider-Urteile deshalb so selten?

Weber: Ja. Und auch, weil man einem potenziellen Insider nachweisen muss, dass er wusste, dass eine bestimmte Information vertraulich war. Wir haben es mit einem inneren Vorgang zu tun, bei dem die Justiz quasi in den Kopf des Betroffenen hineinleuchten muss. Auch der Nachweis, dass eine Information kursrelevant war, ist nicht einfach anzutreten. Nicht zuletzt haben wir es mit einem Vorsatzdelikt zu tun, es braucht somit einen bewussten Tatvorsatz.

Sie rechnen auch unter verschärftem Gesetz nicht mit einer Schwemme von Insiderprozessen?

Weber: Gar nicht. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Der Täterkreis wird ausgeweitet, der Zufalls-Insider soll neu auch bestraft werden, in gravierenden Fällen soll Insider-Iandel sogar als Vortat zur Geldwäsche gelten, womit der Insider bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe riskiert.

Die Schweiz bewegt sich also doch noch?

Weber: Ja, endlich. Es war auch wirklich höchste Zeit.

Nur eine Handvoll Verurteilungen

Nur ein Dutzend Insider-Urteile gab es bisher in der Schweiz, die meisten davon blieben unbeachtet. Aufsehen erregte die Verurteilung des ehemaligen Schweiz-Chefs der Revisionsgesellschaft Ernst & Young. Marcel Maglock erhielt Anfang 2005 eine bedingte Gefängnisstrafe von zwei Monaten und musste 11 000 Franken des unerlaubt erzielten Gewinns abgeben: 2003 hatte er aufgrund eines irrtümlich an alle Ernst & Young-Mitarbeiter verschickten E-Mails von einer Transaktion beim Liechtensteiner Baukonzern Hilti erfahren. Über seinen Vermögensverwalter erwarb er Papiere. Diese stiess er wenig später mit Gewinn ab.

Der Finanzchef der Zurich-Versicherungen Markus Rohrbasser konnte 2000 seinen Kopf aus der Insider-Schlinge ziehen. Er hatte Zurich-Aktien erworben, als diese 1997 an der Übernahme des Finanzteils der British American Tobacco arbeitete. Rohrbasser erzielte mit seinen Deals einen Gewinn von rund 250 000 Franken. Die Zürich-Versicherung hatte ihrem Management per Geheimhaltungserklärung verboten, mit Wertpapieren der beiden Unternehmen zu handeln. Der Finanzchef sagte, er habe die Erklärung vergessen. Das Gericht begründete den Freispruch mit fehlendem Vorsatz, Insider-Wissen widerrechtlich zu nutzen. Wie sich die Zurich-Aktie nach der Übernahme entwickeln würde, sei nicht eindeutig vorhersehbar gewesen, meinten die Richter.

Ende 2000 kaufte Unternehmer Thomas Schmidheiny Aktien der spanischen Zinkherstellerin Asturiana. Als Verwaltungsrat der Zuger Rohstoffhändlerin Xstrata hatte der Milliardär vom bevorstehenden Übernahmeangebot an die Asturiana-Eigner gewusst. Schmidheinys Paket stieg von 3,3 auf fast 5 Millionen Euro. Als Spanien ein Insider-Verfahren gegen den Schweizer einleitete, verkaufte dieser die Titel zum Einstandspreis an Xstrata. 2003 wurde Schmidheiny mit 1,5 Millionen Euro gebüsst. Er habe einen «schwerwiegenden Fehler» begangen, sagte der Unternehmer. Es folgten personelle Konsequenzen. Schmidheiny zog sich vom Präsidium beim Zementmulti Holcim auf ein Verwaltungsratsmandat zurück.
Auch Sonova-Präsident Andy Rihs wickelte seinen Insider-Aktiendeal kurz vor einer Gewinnwarnung zum Einstandspreis rückwärts ab und ist nur noch einfacher Verwaltungsrat seiner Firma.


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