UBS: Noch mehr Kundendaten für USA

Amerikaner haben nicht nur Steuerumgehung im Visier – Staatsrechtler kritisiert Vorgehen der Steuerverwaltung. SonntagsZeitung, 15. Februar 2009

Die UBS soll viel mehr Daten amerikanischer Kunden nach Bern an die Eidgenössische Steuerverwaltung liefern, als ursprünglich geplant. Dies berichtet ein mit der Angelegenheit Vertrauter. Statt der bisher kolportierten 250 Kunden sollen nun rund 500 von einer möglichen Amtshilfe an die US-Steuerbehörden bedroht sein. Die Grossbank habe den Raster verbreitert, wodurch mehr vermögende US – Kunden hängen bleiben würden.

Neu sollen auch Daten von Kunden an die US-Behörden über- geben werden, die zwischen 2000 und 2007 mit Hilfe der UBS ebenfalls Strukturen auf den Bahamas und in anderen Offshore-Ländern eingerichtet haben. Aber nicht, um US-Wertschriften steuerbefreit zu kaufen oder zu verkaufen, sondern aus anderen Gründen, wie zum Beispiel aus Erbschaftsüberlegungen. Mit ihrem weitreichen- den Entgegenkommen versucht die UBS -Spitze offenbar, noch schärfere Sanktionen und umfassendere Ermittlungen zu verhindern.

Laut US-Zeitungsberichten sollen es die US-Behörden nicht nur auf ein paar Hundert amerikanische UBS -Kunden abgesehen haben. Vielmehr sollen sie Zehntausende Kunden der Schweizer Grossbank im Verdacht haben, mit Unterstützung ihrer Kundenberater amerikanische Steuerpflichten umgangen zu haben. Wahrscheinlich ist, dass die UBS eine Busse in Höhe von über einer Milliarde Dollar bezahlen muss. Andere Schätzungen gehen von 2 bis 2,5 Milliarden US-Dollar aus.

Steuerverwaltung habe Bundesverfassung verletzt

Derweil reisst die Kritik am Vorgehen der eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) im Streit mit den USA nicht ab. In einem Gutachten kommt der St. Galler Staats- und Völkerrechtler Rainer J. Schweizer zum Schluss, dass die Verfügung der EStV an die UBS nichtig sei. «Unverständlich» sei, dass sich die UBS nicht gewehrt habe. Das habe wohl «haftungsrechtliche Folgen».

Am 7. August 2008 hatte die EStV die UBS mittels einer Zwischenverfügung gezwungen, Daten amerikanischer Kunden nach Bern zu liefern – ohne dass die Behörde Hinweise auf die Identität verdächtigter Kunden geliefert hätte und ohne rechtsgenüglichen Anfangsverdacht. Schweizer schreibt dazu: «Damit hat die EStV die den staatlichen Behörden obliegende Beweisführungslast hinsichtlich der Schuld der verdächtigten Personen voll auf die Bank verschoben.» Die Behörden hätten eine Pflicht zur eigenen Beweisführung, das ergebe sich aus dem Grundsatz «in dubio pro reo». Mit der UBS als Zwangsgehilfin zur Beweiserhebung hätten die Schweizer Behörden gegen Verfassungs- und Völkerrecht verstossen. Ein UBS -Sprecher wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zur neuesten Entwicklung äussern.


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