Matter gewinnt

Gericht entscheidet zugunsten von Ex-Swissfirst-Chef. SonntagsZeitung, 10. Mai 2009

Zürich. Auch das letzte Urteil im Fall der Zürcher Bank Swissfirst fällt zugunsten von Thomas Matter aus. Das Zürcher Handelsgericht schmetterte die Schadenersatzklage der einstigen Swissfirst-Aktionärin Eveline Diethelm über rund 6 Millionen Franken ab, sie muss 80 000 Franken Gerichtsgebühr und 105 000 Franken Entschädigung zahlen. Ein Rekurs ist laut Diethelms Anwalt möglich.

Die 44-Jährige hatte Ende August 2005 90 000 Swissfirst-Aktien zu 55 Franken verkauft, und zwar an Swissfirst von Thomas Matter . Frühere Kaufangebote hatte sie abgelehnt. Kurz darauf fusionierte Swissfirst mit der Bank Bellevue und bezahlte mit eigenen Aktien. Der Swissfirst-Aktienkurs schnellte hoch, worauf Diethelm behauptete, sie hätte, wenn sie vom Deal gewusst hätte, nicht so günstig verkauft. Laut den Richtern war es aber «durchwegs die Klägerin, die die treibende Kraft des Aktienverkaufs war». Andere Aktionäre, die erst aufgrund Matters schriftlicher Erklärung (Wording) verkauften, seien «grundsätzlich nicht verkaufsbereit» gewesen.


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