«Offshore» wird für illegal erklärt

Steuerexperte Behnisch kritisiert UBS-Lösung. SonntagsZeitung, 16. August 2009

Zürich – Der UBS-Deal wird zukünftige Amtshilfe in breitem Ausmass ermöglichen. «Der Vergleich wird zum Prototyp für jede andere Schweizer Bank, die gleiche Art von Information an die USA herauszugeben», sagt Strafverteidiger Robert Katzberg von der New Yorker Kanzlei Kaplan & Katzberg.

Laut einer Quelle mit Kenntnis des Deals stehen Stiftungen und Trusts im Zentrum, die formell von einem gewählten Gremium kontrolliert werden, über die aber tatsächlich die jeweiligen US-Kunden verfügen konnten. Gemäss einem UBS-Dokument, das der SonntagsZeitung vorliegt, verwaltete die Bank vor Jahresfrist Vermögen von 2637 solcher Non-Operating Companies von US-Steuerpflichtigen mit einem Gesamtvermögen von 7,3 Milliarden Franken.

Geht es bei der Datenaushändigung um solche Strukturen, würde ein traditioneller Teil der Schweizer Offshore-Vermögensverwaltung zum illegalen Betrug erklärt. Laut Urs Behnisch, Steuerrechtsprofessor der Universität Basel, ist der Weg für eine solch weit gefasste Amtshilfe längst frei. «Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im März entschieden, dass das erste Amtshilfegesuch der Amerikaner keine Fishing Expedition war», sagt Behnisch. «Das Tor für zukünftige Amtshilfe ohne konkrete Namen wurde damit weit geöffnet.»

Fishing Expeditions sind nach Schweizer Recht verbotene Suchaktionen nach Steuerdelinquenten ohne konkrete Namensnennung. Betroffen waren rund 250 Kunden von Zehntausenden von US-Offshore-Kunden, welche die UBS damals als potenzielle Steuerbetrüger eruiert hatte. Laut Behnisch müssten die Richter nun nochmals prüfen, «warum noch mehr US-Steuerpflichtige Betrug begangen haben sollen».

Um möglichst viele US-Kunden zu verunsichern, wollen die US-Behörden die Kriterien für die Datenherausgabe vorläufig geheim halten, sagt die mit dem Deal vertraute Quelle. Hintergrund könnte das bis am 23. September laufende Programm für die US-Steuerpflichtigen sein, sich freiwillig den Behörden zu stellen. Solange die UBS-Kunden nicht wissen, ob sie in den Raster des Deals fallen, könnten sie sich aus Angst vor harten Strafen melden.

US-Steueranwalt Bill Sharp, der zahlreiche UBS-Kunden vertritt, empfiehlt diesen Weg. «Sobald die UBS einen US-Kunden darüber informiert, auf der neuen Liste zu stehen, könnte es dafür zu spät sein.»


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