UBS-Whistleblower kommt vor Gericht

Der frühere Manager der Filiale Genf könnte gegen seinen Ex-Arbeitgeber auspacken. (SonntagsZeitung, 18. Mai 2008)

Fort Lauderdale USA Bradley Bir- kenfeld, der von 2001 bis 2006 als Direktor für das Amerika-Team der UBS in Genf tätig war, wurde am Dienstag zusammen mit einem liechtensteinischen Finanzmann wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagt. Aus der Anklageschrift 08-60099 des Distrikts Süd-Florida geht hervor, warum der Fall Birkenfeld die UBS in ihrem wichtigsten Geschäft, der Vermögensverwaltung, in Bedrängnis bringen könnte. Gemäss «Wall Street Journal» wollen die Behörden UBS-Vertreter zu Aussagen vor Gericht zwingen. Betroffen davon könnte der UBS-Topmanager Martin Liechti sein, der die USA vorläufig nicht verlassen darf.

Die Ermittler heben im zwölfseitigen Papier hervor, dass die Schweizer seit 2001 den Status eines so genannten Qualified Intermediary tragen, der sie verpflichtet, alle relevanten Einkommen von Amerikanern den US-Steuerbehörden zu melden. Sollten die Schweizer bewusst und systematisch dagegen verstossen haben, droht ihnen eine hohe Busse und vielleicht sogar ein Lizenzentzug.

Die Anklage betont, dass die UBS während der ganzen Untersuchung behauptete, das Abkommen von 2001 uneingeschränkt respektiert zu haben. Die US-Justizbehörden könnten versuchen, genau das zu widerlegen, und zwar mit Hilfe von Birkenfeld , der offenbar gegen seine Ex-Arbeitgeberin aussagen will. Laut Aussagen von Ex-Arbeitskollegen mussten die Amerika-Berater vor und nach einer Reise in die USA ein Dokument unterschreiben, mit dem sie ihr gesetzeskonformes Verhalten bestätigten. Damit könnte die UBS die Verantwortung für strafbare Handlungen den Mitarbeitern zuschieben.

Gleichzeitig stellte die Bank eine spezielle Infrastruktur zur Verfügung, damit die Berater bei der Einreise nicht auffielen. Kundendokumente, die sie vor dem Flug an eine anonymisierte Mailadresse verschickten, druckten sie auf einem mitgenommenen Kleingerät aus.


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