UBS/US-Klage: Richter stellt sich gegen Grossbank in Frage der gelieferten Daten

AWP (8. Juli 2009) – Richter Alan Gold, der nächsten Montag das Verfahren der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) gegen die Schweizer Grossbank UBS eröffnen wird, hat kein Gehör für einen letzten Antrag der Schweizer Seite gezeigt.

Richter Gold lehnte das Schweizer Gesuch ab, wonach der IRS offenlegen müsse, wieviele der gesuchten Kundendaten er bereits erhalten habe. Die UBS wollte damit aufzeigen, dass der Steuerbehörde andere Wege zur weitreichenden Datenbeschaffung offen stünden als allein durch das angestrebte John Doe summons Verfahren, das es auf 52`000 Kontodaten abgesehen hat.

Das vom IRS vorgebrachte Argument eines Präzedenzfalls von 1981 hat nun aber beim Richter des Bezirksgerichts Miami verfangen, wo in fünf Tagen um 9 Uhr Ortszeit das Hearing eröffnet wird. Damals entschied ein Appellationsgericht, dass nicht auf das weitreichende Summons-Verfahren verzichtet werden könne, nur weil einige Daten bereits ausgehändigt worden seien.

Die UBS argumentierte, der IRS könne durch freiwillige Meldungen der US-Kunden an die Daten kommen. Das überzeuge ihn nicht, schreibt Richter Gold. Dies sei in seinen Augen kein „alternativer Weg“ für den IRS, „rasch und umfassend“ die gesuchten Informationen zu erhalten.


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