Die Staatsanwaltschaft entscheidet im Januar über eine zweite Anklage

Der Zürcher Staatsanwalt Hanspeter Hirt nennt seinen Fahrplan für die zweite Anklagewelle im Fall des Swissair -Groundings: In zwei bis drei Wochen erwartet er das Gutachten der Wirtschaftsprüferin Balmer-Etienne. Darauf abgestützt würde entschieden, ob gegen die ehemaligen Verantwortlichen der Swissair zum zweiten Mal Strafanklage erhoben werden soll, sagt er: «Wir brauchen rund einen Monat zur Analyse des Gutachtens. Entsprechend sollten wir im Januar einen Entscheid über Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens fällen können.» Im Zentrum steht die Frage, ob die Swissair -Führung eine Vollkon- solidierung der Firmenbilanzen ihrer Töchter hätte durchführen müssen. Die Swissair hatte sich hingegen für eine «Equity-Konsolidierung» entschieden und ihre 250 Tochtergesellschaften lediglich über das Eigenkapital der Mutter konsolidiert. Die Methoden sind entscheidend für die Frage, ob die Swissair schon früher überschuldet gewesen war. «Wenn Balmer-Etienne zum Schluss kommt, dass eine Vollkonsolidierung angezeigt gewesen sei, müssen wir uns eine Anklage überlegen», sagt Staatsanwalt Hirt. Möglicherweise entspreche dies einer Falschbeurkundung. «Sonst stellen wir das Verfahren ein.»


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