Elf Banken üben den Kniefall

Die USA erhalten im Steuerstreit, was sie von Anfang an wollten: Die Auslieferung von Tausenden von Steuersündern und das Ende des Steuerhafens Schweiz. Handelszeitung, 22. Dezember 2011

Am Mittwoch trafen sich an der Einsteinstrasse 2 in Bern Vertreter jener elf Banken, die im US-Steuerstreit am stärksten bedrängt sind. Sie besprachen am Hauptsitz der Bankenaufsicht Finma die letzten Details für die grosse Datenoffenlegung. Bis Silvester müssen sie praktisch alles, was das einstige Geschäft mit vermögenden US-Kunden betrifft, nach Washington schicken. Nur so wahren sie die Chance auf einen Deal mit den USA. Stellen sie sich quer, droht eine Anklage mit unabsehbaren Folgen.

Nach den zu erwartenden Einzeldeals mit Strafaufschub (Deferred Prosecution Agreement à la UBS) bleiben die Banken und ihre Chefs den US-Behörden ausgeliefert. Betroffen sind Credit Suisse, HSBC Schweiz, Basler und Zürcher Kantonalbanken, Julius Bär, Bank Wegelin, Liechtensteinische Landesbank, die nicht mehr aktive Neue Zürcher Bank sowie die israelischen Banken Leumi, Hapoalim und Mizrahi. Sie werden Tausende von Kundennamen an die US-Behörden liefern müssen. Und im brisantesten Teil der grossen Datenlieferung müssen sie nicht nur sämtliche interne und externe Korrespondenz rund ums US-Offshore-Geschäft offenlegen. Auch die Namen aller involvierten Banker auf allen Hierarchiestufen müssen sie verraten.

Dafür haben die Banken dem Bundesamt für Justiz grünes Licht zu erteilen. Die an das amerikanische Justizministerium zu übermittelnden Daten würden „auch die Namen von Mitarbeitenden“ enthalten, doch müssten sich die USA verpflichten, diese „nicht für individuelle Strafverfahren“ zu nutzen, sondern nur für ihre Ermittlungen gegen die jeweiligen Arbeitgeber, besagt die Erklärung.

Susanne Kuster, neue Chefin für internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz und zuständig für die Offenlegung der Banken, lehnte eine Stellungnahme ab. Man könne und wolle keine Details in die Öffentlichkeit tragen. Auch die Finma will keinen Kommentar abgeben.

Bekannte Namen im Visier

Gut möglich, dass unter den auszuliefernden Namen ein paar bekannte figurieren werden. So hat sich Wegelin-Partner Konrad Hummler einst in einem Zeitungsbericht geoutet; er reise nicht mehr in die USA, weil er wenig Lust auf eine Nacht im Gefängnis am New Yorker Flughafen JFK verspüre. Von Raymond Bär, Präsident der gleichnamigen Zürcher Privatbank, wird gesagt, dass er sich persönlich dem US-Dossier angenommen habe. Er war bis 2002 Chef des Private Banking seines Instituts, das damals noch einen wichtigen Ableger in den USA unterhielt. Die anstehende Daten-Offenlegung reicht bis Anfang 2000 zurück. Auch Walter Berchtold, bis Sommer oberster Chef der CS-Vermögensverwaltung, soll wichtige US-Kunden mit grossen Vermögen persönlich betreut haben.

Wie wirkungsvoll ein Schuss gegen hochrangige Banker sein kann, zeigte sich im Herbst 2008, als die USA den obersten UBS-Vermögensverwalter anklagten. „Von diesem Schlag haben wir uns nie mehr erholt“, sagt ein damals Involvierter. Dass die USA von den elf Banken nicht nur Kundenkorrespondenz, sondern auch die Namen der Banker fordern, passt ins Bild. So erreichten die USA ihr Ziel, den führenden Offshore-Finanzplatz in die neue, steuertransparente Welt zu katapultieren.

Die grosse Datenübermittlung per Silvester 2011 ist der Höhepunkt einer vierjährigen Abnützungsschlacht (siehe Kasten). Die USA setzten dafür erhebliche Mittel ein und stehen nun vor dem totalen Triumph. Sie hatten in Kevin Downing einen zähen, strategisch agierenden Sonderermittler, der mit einem kleinen Kernteam zuerst die UBS zur Strecke brachte und danach den ganzen Finanzplatz ins Visier nahm. Und sie erklärten die Angelegenheit Ende August zur Chefsache, als der stellvertretende Justizminister der USA auf einen Brief antwortete, den die Schweizer an einen Subalternen in der Steuerbehörde geschickt hatten.

Der sogenannte „Cole Letter“ – das Schreiben von Vize-Justizchef James Cole – gilt als eigentliche Kriegserklärung. Danach brach die Schweizer Verteidigung ein, zuerst durch Lieferung von statistischem Material und nun durch die absehbare umfassende Offenlegung des gesamten ehemaligen US-Offshore-Geschäfts. Viel zu spät merkte die Schweizer Regierung, dass die USA nach dem vermeintlichen Friedensabkommen rund um die UBS im Sommer 2009 noch lange nicht Ruhe geben würden. Während die Berner Unterhändler lange versuchten, die USA mit vorgezogener Anwendung von künftigen Regeln des Monster-Finanzabkommens Fatca zu besänftigen, knöpften sich die Amerikaner die Institute einzeln vor. Wenn es je die Möglichkeit für einen ausgeglichenen Kompromiss gab, dann hat Bern diese Chance durch eine Verkennung der Gefahrenlage verpasst.

In der Hauptstadt geben die Politiker den Banken die Schuld. Diese hätten den Hals nicht vollgekriegt und aus lauter Bonus-Gier die Risiken in den USA ignoriert. Die Institute zeigen auf einzelne Kundenberater, die sich nicht an die Vorschriften gehalten und auf eigene Faust US-Kunden auf amerikanischem Boden beraten hätten. Und die Kundenberater entschuldigen ihr Tun mit dem Ergebnisdruck von oben und sprechen von einem Hinterziehungssystem, das fast alle Banken praktiziert hätten.

In der Niederlage ist sich jeder selbst der Nächste. Die Banken sehnen sich danach, endlich unbelastet nach vorn schauen zu können. Bundes-Bern versucht mit viel PR, den Eindruck eines Rechtsstaates zu wahren. Die schwächste Gruppe, die angeklagten 30 Schweizer Banker, Treuhänder und Rechtsanwälte, riskiert dagegen, beim Global-Deal als Quantité négligeable vergessen zu werden. Sie müssen sich bis auf Weiteres mit dem Leben im goldenen Käfig Schweiz abfinden.

Illegale Geschäfte der UBS demolierten das Bankgeheimnis

Am Anfang war ein Whistleblower 2007 versorgte der ehemalige UBS-Banker Bradley Birkenfeld die US-Justizbehörden mit Geschäftsunterlagen seiner Ex-Arbeitgeberin. Sie zeigten, wie die UBS US-Bürgern dabei geholfen hatte, Bankkonten vor dem Fiskus zu verstecken. Das Department of Justice leitete im Herbst 2007 eine strafrechtliche Untersuchung gegen die UBS ein. Diese stellte das Geschäft sofort ein in der Hoffnung, mit einem blauen Auge davonzukommen.

Verhaftung und Anklage Im April 2008 wurde ein UBS-Generaldirektor, der Chef der Offshore-Vermögensverwaltung für Nord-und Südamerika, bei der Einreise in die USA verhaftet. Der „wichtige“ Zeuge war für die USA entscheidend. Nach seiner Kooperation wurde ein Konzernleitungsmitglied der UBS angeklagt.

Die Schweiz knickt ein Die UBS akzeptierte im Februar 2009 eine Busse von 780 Millionen Dollar und die Offenlegung von rund 250 US-Kunden ohne Rekursrecht. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erlaubte die Verletzung des Bankgeheimnisses, um eine existenzgefährdende Strafklage gegen die UBS abzuwenden. In einem zweiten Angriff erhielten die USA mit dem UBS-Staatsvertrag Daten von rund 4500 US-Steuersündern offengelegt. Damit und mit Offenlegungsprogrammen für Steuerhinterzieher konnte die USA gegen weitere Schweizer Banken vorgehen. Als Hebel diente mit der Credit Suisse erneut eine Grossbank mit Verwundbarkeit in den USA.


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