USA lassen UBS zappeln

Staatsvertrag: Washington hat – entgegen den Abmachungen – Klagen nicht eingestellt. SonntagsZeitung, 3. Oktober 2010

Eigentlich ist der UBS-Staatsvertrag eindeutig. Die Schweiz verpflichtete sich, rund 4450 «Schlussverfügungen» gegen amerikanische UBS-Kunden zu erlassen, und zwar bis «spätestens 360 Tage ab Eingang des Amtshilfegesuchs». Diese Deadline ist am 26. August abgelaufen, und die Schweiz ist ihren Verpflichtungen nachgekommen. Zeit für die USA, alle pendenten Klagen gegen die UBS einzustellen – doch die Amerikaner zieren sich. Eine 30-tägige Frist, in der das US-Justizdepartement die Bank, wie eigentlich abgemacht, von der Angel lassen wollte, verstrich vor Wochenfrist ergebnislos. Das Bundesamt für Justiz soll eine Protestnote verlangt haben, doch der Bundesrat habe dies abgelehnt, hört man aus Bern. Man «diskutiere über die Schlussphase der Vertragsumsetzung», sagt ein Sprecher des Finanzdepartements.


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