UBS nicht aus dem Schneider

Schweiz muss Vertrag mit USA einhalten. SonntagsZeitung, 24. Januar 2010

Der «Friedensvertrag» mit den USA kann nicht per UBS-Sondergesetz umgesetzt werden, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Einen «easy way out» für Bern gibt es nicht.

Wie der schwierige Weg aussehen soll, weiss derzeit niemand. Sicher ist, dass der Staatsvertrag einzuhalten ist, und zwar unabhängig davon, ob die USA die UBS vom Haken lassen. Wenn die Amerikaner nämlich mindestens 10 000 UBS-Steuersünder kennen, dürfen sie die Bank nicht länger mit Gerichtsklagen drangsalieren.

Hingegen bleiben die von der Schweiz «versprochenen» Namen von 4450 US-Steuerpflichtigen in jedem Fall geschuldet. Wenn sich nicht 4450 UBS-Kunden freiwillig melden, ist die UBS noch nicht aus dem Schneider. Dann drohen die USA gemäss Vertrag mit «angemessenen Ausgleichsmassnahmen zur Beseitigung des eingetretenen Ungleichgewichts» bis hin zu einer neuen Anklage.
Alle Auslandkunden könnten vom Fiskus angeklagt werden

Um dieser Notlage zu entgehen, kann das Parlament das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA rasch absegnen. Danach könnte die Schweiz die 4450 US-Kunden der UBS offenlegen, von denen über 3500 klassische Steuerhinterzieher und keine Steuerbetrüger sind. Das ist möglich, da das neue Abkommen auch Steuerhinterziehung amtshilfefähig macht.

Gravierend sind die Folgen für sämtliche unversteuerten Vermögen, die auf Schweizer Bankkonti liegen. Mit ihrem US-Deal versuchte die Landesregierung nämlich, das «grösste Amtshilfegesuch aller Zeiten» (Merz) zum Sonderfall UBS zu machen.

Wenn nun die Lösung durch das neue DBA erfolgt, können sämtliche Länder, die ebenfalls ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben oder dies noch tun werden, auf gleiches Recht pochen. Dann aber laufen alle langjährigen Auslandkunden der Schweizer Banken Gefahr, im Zuge des gelüfteten Bankgeheimnisses von ihrem Fiskus angeklagt zu werden.


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