UBS droht Busse von 10 Millionen Franken

Die Bank soll die Offenlegungspflicht verletzt haben. SonntagsZeitung, 17. Oktober 2010

Am 10. August 2010 schrieb die Schweizer Börse (SIX) der UBS, sie habe Offenlegungspflichten verletzt und solle dafür gebüsst werden. Das geht aus dem Transparenzbericht der UBS hervor, wonach das Verfahren hängig sei. Ein SIX-Sprecher wollte keine Stellung nehmen. Die Busse kann bis zu 10 Millionen Franken betragen. Der UBS steht ein Weiterzug vor ein Schiedsgericht offen. Die Untersuchung geht auf Sommer 2007 zurück. Mitte August pfiffen die Spatzen drohende UBS-Milliardenabschreiber von den Zürcher Bankendächern. Spätestens am 6. August wusste die UBS-Spitze von den illiquiden US-Subprime-Milliarden. Doch Präsident Marcel Ospel und CEO Marcel Rohner schrieben ihren Aktionären am 14. August lediglich, dass sie mit einem «möglicherweise stark beeinträchtigten Handelserfolg rechnen» müssten und dass der Gewinn im 2. Halbjahr 2007 wohl nicht an die Vorjahresperiode «anknüpfen» würde. Erst zweieinhalb Monate später publizierte die Bank Verluste über 4,2 Milliarden Franken mit US-Zinspapieren.


Einen Kommentar schreiben