Kein Verfahren gegen Peter Kurer

Baselland geht nicht gegen den Ex-UBS-Präsidenten vor. Er habe nicht gelogen. Tages-Anzeiger, 6. Februar 2010

Ermittler János Fábián vom Untersuchungsamt Liestal BL legt den Fall UBS zu den Akten. «Es gibt kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Ex-UBS-Präsident Peter Kurer», sagt Fábián auf Anfrage des TA. Anzeige erstattet hatte ausgerechnet ein Bundesverwaltungsrichter, dessen Institution die geplante Offenlegung von UBS-Kundendaten untersagt. «Als Bürger und Mitglied der SP ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei Offizialdelikten ungeachtet der betroffenen Personen vorgehen», schrieb Philippe Weissenberger in seiner Strafanzeige (TA vom 21. Januar). Kurer stehe im Verdacht, gegenüber den UBS-Aktionären «wissentlich und öffentlich die Unwahrheit gesagt» zu haben.

Falsch, meint Untersuchungsrichter Fábián. «Kurers Äusserungen an der Generalversammlung vom 2. Oktober 2008, wonach die UBS-Spitze die Bank erfolgreich durch die Finanzmarktkrise steuere und viel Eigenkapital vorhanden sei, waren nicht unwahr.» Geprüft worden seien auch der Gesamteindruck von Kurers Rede und allfällige wichtige Unterlassungen. Auch da sei man «nach intensiver Prüfung» zum Schluss gekommen, alles sei korrekt verlaufen. «Herr Kurer lobte zwar die Leistung der UBS-Chefetage, warnte aber gleichzeitig vor möglichen Problemen», so Fábián. Der 7-seitige Entscheid kann in den nächsten 10 Tagen angefochten werden. Sollte das zuständige Gericht einen Grund für eine Strafuntersuchung sehen, müsste Fábián doch noch in die Hosen steigen.

Vor zwei Monaten hatte auch die Zürcher Wirtschaftsstaatsanwaltschaft die UBS-Vorgänge als nicht strafrechtlich relevant beurteilt. Es gebe «keinen Anfangsverdacht eines (. . .) strafbaren Verhaltens», beantworteten die Zürcher eine Anzeige der SP. Diese doppelte Anfang Januar mit einer zweiten Strafanzeige nach. Staatsanwalt Peter Pellegrini sagt, die SP-Anzeige würde «derzeit von einem Kollegen geprüft».


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