USA fordern 10 000 UBS-Kundennamen

Die Daten von Amerikanern, die von einem Schweizer Berater besucht wurden, sollen offengelegt werden. SonntagsZeitung, 26. Juli 2009

Washington/Bern – Die Hoffnung auf Milde der Amerikaner nach dem Prozessaufschub von Miami hat sich zerschlagen. Laut einer US-Quelle mit Kenntnissen der laufenden Verhandlungen beharren die USA im UBS-Steuerstreit auf der Offenlegung von Tausenden von Kundennamen. Nächsten Mittwoch findet eine richterliche Telefonkonferenz zum Stand der Auseinandersetzung statt.

Laut der US-Quelle beharrt das amerikanische Justizdepartement auf den Namen all jener UBS-Kunden, die in den Jahren 2001 bis 2007 Besuche ihres Beraters aus der Schweiz erhalten haben.Das US-Offshore-Geschäft der UBS hatte in Zürich, Genf und Lugano rund 60 Kundenberater beschäftigt. Jeder dieser Berater ging gemäss einem Bericht eines US-Senatsausschusses vor Jahresfrist bis zu dreimal im Jahr in die USA und traf während ein bis drei Wochen täglich rund vier Kunden. Damit sollte jeder US-Kunde mindestens einmal im Jahr Besuch aus der Schweiz erhalten. Hochgerechnet ergibt dies ein Total von rund 10 000 Kundenkontakten im Jahr, was einem Grossteil jener US-Kunden bei der UBS entspräche, für welche sich die Amerikaner interessieren.

Grosses Interesse an den 20 000 Wertschriftendepots

Gemäss den Aussagen von Mark Branson, Finanzchef der weltweiten UBS-Vermögensverwaltung, in einem zweiten Senats-Hearing diesen Frühling hatte die Bank im Herbst 2008 rund 47000 US-Offshore-Konti. Knapp die Hälfte sollen reine Cash-Konti mit weniger als 50 000 Dollar gewesen sein, heisst es aus der UBS. Diese dürften von einer steuerlichen Verfolgung kaum betroffen sein.

Hingegen wollen die USA wissen, wer hinter den bis zu 20 000 Wertschriftendepots steckt, welche die UBS nach eigenen Angaben verwaltet und bei denen sie nicht sichergestellt hatte, dass die Kunden diese Anlagewerte dem US-Fiskus melden würden.

Um die Rufschädigung möglichst gering zu halten, soll eine Offenlegung dieser Daten gemäss US-Quelle über ein zweites Amtshilfegesuch führen, das die Reisetätigkeit der UBS-Kundenberater als Kriterium beinhalten würde. Mithilfe dieses «Königsweges» würden die Amerikaner zu den gewünschten Daten kommen, während das Schweizer Bankgeheimnis formell gewahrt bliebe.

Das Protokoll des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA von 1996, das die Basis für die Amtshilfe bildet, öffnet die Tür für eine weit gefasste Datensuche, ohne Schweizer Gesetze zu verletzen. Ziffer 10 des Protokolls, das Teil des Abkommens ist, besagt, dass mit «Abgabebetrug» auch Handlungen gemeint sein können, «die im Zeitpunkt, in dem ein Gesuch gestellt wird, als betrügerisches Verhalten gelten».

Dass die Reisetätigkeit ihrer Berater Betrug war, hat die UBS mit dem Strafrechtsvergleich vom 18. Februar selbst zugegeben. Die Bank akzeptierte damals eine Anklage der US-Börsenaufsicht SEC, die unter Verschluss geblieben war. Demnach hatte das US-Offshore-Team der UBS jahrelang Finanzservices in den USA erbracht, ohne dafür eine gültige Lizenz zu besitzen.

Ein Schweizer Beamter, der über den Stand der Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA im Bild ist, nannte ein neues Amtshilfegesuch mit dem Kriterium der Reisetätigkeit der UBS-Berater als «Spekulation». Es sei «völlig offen», ob und wann ein Deal zustande komme. Eine UBS-Sprecherin wusste nichts von einem bevorstehenden Deal.


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