Steuerabkommen: Bern beruhigt

Schweiz will Amtshilfe an Frankreich nur leisten, wenn konkrete Banknamen geliefert werden. SonntagsZeitung, 30. August 2009

Der Bundesrat betonte stets, dass in den neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Name eines ausländischen Kunden bekannt sein müsse, bevor Amtshilfe geleistet wird. In den Abkommen mit Dänemark und Luxemburg ist das so. Es brauche «den Namen und die Adresse der in eine Überprüfung oder Untersuchung einbezogenen Person(en)», steht beispielsweise im DBA mit Dänemark.

Frankreich will eine grosszügigere Regelung. Zwar muss auch die Grande Nation einen konkreten Sachverhalt und einen konkreten Steuerpflichtigen nennen können. Doch schwammig wirds bei den Banken, welche die gesuchten Informationen besitzen könnten. Sie müssen im Gesuch nur genannt sein, «soweit diese Daten bekannt sind». «Aus Gründen der Praktikabilität» würde die Schweiz aber auch gegenüber Frankreich nur bei konkreten Banknamen aktiv, beruhigt Bern.

Das lässt nichts Gutes für das besonders beachtete neue Abkommen mit den USA erwarten. Dieses ist immer noch unter Verschluss, Kantone und Wirtschaftsverbände nehmen derzeit offiziell Stellung. Weil der Bund sie zum Stillhalten aufforderte, erfolgt ihr Kommentar zum Konsultationspapier im Geheimen. Spätestens Ende September muss gemäss Staatsvertrag Schweiz-USA die Offenlegung aber erfolgen.

Entscheidend wird sein, ob das DBA mit den USA die Nennung eines konkreten Steuerpflichtigen tatsächlich zwingend voraussetzt. Für viele Steuerrechtsexperten ist wenig wahrscheinlich, dass die US-Behörden dies akzeptieren. Damit würden sie nämlich hinter den heutigen Stand zurückkrebsen.

Die Schweiz müsste fremde «Watchdogs» akzeptieren

Diesen Stand hatte das höchste Gericht im März festgelegt, als es Amtshilfe auch ohne Namensnennung eines Betroffenen erlaubte, sofern ein konkretes Betrugsmuster vorliegt. Nur dank diesem Steilpass konnte die Schweiz den USA vor Wochenfrist die Herausgabe von 4450 UBS-Kundennamen versprechen.

Der Steuerstreit geht auch an anderer Front weiter. Am Dienstag treffen sich im mexikanischen Los Cabos die obersten Steuerbeamten der Wirtschaftsorganisation OECD, zu der auch die Schweiz gehört. Neues Ziel ist, dass sich die Mitgliedsländer auf Kontrollstandards im Kampf gegen Steuerhinterziehung einigen. Die Schweiz müsste demnach ausländische «Watchdogs» akzeptieren, die ihr bei der Umsetzung von Amtshilfegesuchen auf die Finger schauen.


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