Kaum Rekurse wegen UBS-Daten

Trotzdem 15 neue Stellen beim Gericht. SonntagsZeitung, 22. November 2009

Das Mega-Amtshilfegesuch könnte schlank über die Bühne gehen. Damit rechnet Hans-Jörg Müllhaupt, oberster Projektleiter der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). «Es wird sicher den einen oder anderen US-Kunden geben, der Rekurs einreichen wird», sagte Müllhaupt der SonntagsZeitung. «Aber ich rechne nur mit Einzelfällen.»

Müllhaupt widerspricht Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Es werde «bei diesen ersten Verfügungen viele Rekurse geben», meinte dieser in der «Basler Zeitung». Deshalb sollen für die nächsten zwei Jahre fünf Richter und zehn Gerichtsschreiber zusätzlich eingestellt werden, sagt ein Sprecher.

Zwei Gründe sprächen gegen Rekurse, sagt ESTV- Müllhaupt. Der Fall sei rechtlich klar, und die Betroffenen würden kaum Rechtsbeistand suchen. Tatsächlich sind erst 30 Anfragen auf der Hotline des Schweizerischen Anwaltsverbandes eingegangen.

Die US-Kunden haben 30 Tage Zeit zum Rekurrieren

Die ESTV hat diese Woche die ersten 400 Verfügungen verschickt. Die US-Kunden haben nun 30 Tage Zeit zum Rekurrieren. Ein US-Kunde sagte der SonntagsZeitung, er werde den Entscheid nicht anfechten, sondern sich den US-Behörden stellen. Die Sache sei gelaufen.

Die ESTV-Verfügungen basieren auf Gutachten von Professor Robert Waldburger, bis 2007 zuständig für Amtshilfen in Bern. Fortgesetzte schwere Steuerhinterziehung sei amtshilfefähig, da sie auch hier bestraft würde.

Türöffner ist Artikel 190 des Bundesgesetzes über direkte Bundessteuern. Das Bankgeheimnis wird bei schwerer, wiederholter Steuerhinterziehung aufgehoben. Zwischen 2006 und 2008 gab es bisher erst drei Fälle. Es ging immer um Betrug und nicht wie jetzt um schwere Hinterziehung. Kein Problem, meint Projektleiter Müllhaupt. «Das Scheunentor war angelehnt, jetzt haben es die Amerikaner aufgestossen.»


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