UBS wird nervös

Ein Rechtsstreit um die Kapitalerhöhung brächte die Grossbank in arge Nöte. (SonntagsZeitung, 10. Februar 2008)

Die grösste Gefahr droht der gebeutelten Grossbank UBS derzeit an der juristischen Front. Hintergrund ist der Vorschlag des UBS-Verwaltungsrats, sich von den Eigentümern an der ausserordentlichen Generalversammlung am 27. Februar 13 Milliarden Franken neues Kapital gewähren zu lassen. Erwartet wird, dass die benötigte Zweidrittelmehrheit zu Stande kommt.

Die rasche Geldzufuhr könnte jedoch verhindert werden, befürchten namhafte Aktienrechtler im vertraulichen Gespräch. Für die Wirtschaftsanwälte ist eine Klage gegen die Kapitalerhöhung praktisch sicher. Diese könnte die dringend benötigte Liquiditätsspritze erheblich verzögern. Das Vorgehen ist einfach. Eine Aktie genügt einem Investoren, um mit einem Brief ans Handelsregisteramt den Eintrag der Kapitalerhöhung zu verhindern. Danach muss er innert zehn Tagen beim Zürcher Handelsgericht begründen, warum ihn die von der UBS-Mehrheit beschlossene Kapitalerhöhung in seinen eigenen Rechten massiv verletze.

Dieser Nachweis ist leicht zu erbringen, weil das neue Eigenkapital die künftigen Gewinne der Bank auf mehr Aktien verteilt. Deshalb erhalten im Normalfall die Altaktionäre ein Bezugsrecht, das sie ausüben oder weiterverkaufen können. Genau dieses Bezugsrecht verweigert die UBS ihren Eigentümern.

Für ein solches Vorgehen verlangt das Gesetz wichtige Gründe, wie etwa einen drohenden Untergang des Unternehmens. Noch am 10. Dezember 2007, als er den 16-Milliarden-Abschreiber bekannt geben musste, sagte UBS-Präsident Marcel Ospel aber: «Die am US-Hypothekarmarkt erlittenen Verluste sind zwar beträchtlich, hätten aber durch unsere Ertragskraft und Kapitalbasis aufgefangen werden können.»

Die UBS ist auf das neue Geld dringend angewiesen

Sollte das Gericht, wie von den Rechtsexperten erwartet wird, die Kapitalerhöhung provisorisch blockieren, müsste der Kläger rasch aufzeigen, dass seine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht wiederum könnte verlangen, dass der Kläger eine Sicherheit für den möglichen Schaden hinterlegt. Wäre dies ein Milliardenbetrag, dürfte die Klage schnell zurückgezogen werden. Handelt es sich um eine moderate Summe, so könnte sich das Verfahren in die Länge ziehen.

Wirtschaftsanwalt und Swiss-Re-Präsident Peter Forstmoser warnt vor Verzögerungen. «Die UBS braucht offensichtlich zur Sicherung ihrer Reputation rasch die 13 Milliarden Franken», sagt er. «Wie eine derart hohe Kapitalerhöhung auf dem ordentlichen Weg mit Bezugsrecht gleich schnell zu Stande kommen sollte, kann ich mir nicht vorstellen.»

Eine Juristenschlacht um die Milliardeninjektion wäre für die Grossbank der schlimmste Fall, sagt der St. Galler Privatbankier und Freisinnige Konrad Hummler . «Bei einer allfälligen Blockierung müsste die UBS so schnell als möglich eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchführen – und zwar am besten noch vor der ordentlichen Generalversammlung von Ende April.»

Davon will die UBS nichts wissen. «Einen Plan B gibt es nicht», sagt Sprecher Dominique Gerster. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), welche die UBS an der kurzen Leine hält, gibt sich zugeknöpft. «Wir unterstützen den Plan des UBS-Verwaltungsrates», bekräftigt EBK-Sprecher Alain Bichsel.


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