Prozess gegen UBS-Manager unwahrscheinlich

Die Bankenkommission sieht keine Schädigungsabsicht bei den Verantwortlichen. SP- Nationalrat Daniel Jositsch fordert schärferes Gesetz. Handelszeitung, 29. Oktober 2008

Die Verantwortlichen des UBS-Debakels sollen ihre Boni zurückzahlen und vor Gericht kommen. Mit diesen Forderungen ernten Politiker Applaus, wecken aber falsche Erwartungen. Ein Strafprozess ist unwahrscheinlich.

«Swissair und UBS zeigen, dass grober Fahrlässigkeit von Managern in Publikumsgesellschaften mit dem Strafgesetz nicht beizukommen ist», sagt der Zürcher SP-Nationalrat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch. Bei börsenkotierten Gesellschaften, an denen viel Volksvermögen hänge, sei dies «problematisch». Jositsch will dies ändern. «In der Dezembersession werde ich voraussichtlich eine Gesetzesänderung fordern», sagt er gegenüber der «Handelszeitung».

Selbst die Ermittler wiegeln ab. «Für ein offizielles Verfahren braucht es einen begründeten Anfangsverdacht», sagt der neue Leiter der Zürcher Wirtschaftsstaatsanwaltschaft, Peter Pellegrini. «Ein solcher liegt zurzeit nicht vor.» Pellegrinis Team nimmt aktuell den UBS-Bericht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) unter die Lupe.

Der Staat prüft somit lediglich, ob eine formelle Untersuchung angezeigt ist. Gleichzeitig liegen von privater Seite Strafanzeigen vor. Diese sollen im Wesentlichen auf Zeitungsartikeln beruhen.

«Wind aus den Segeln»

Laut Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, braucht es für eine Anklage einen Eventualvorsatz zur Vermögensschädigung. «Einen direkten Vorsatz findet man sicher nicht», sagt Kunz. «Und ob die UBS-Chefs eine Schädigung bewusst in Kauf genommen haben, dürfte die EBK bereits abgeklärt haben.»

Ihre Untersuchung habe keine Hinweise ergeben, «dass Manager … die Bank gezielt hätten schädigen wollen oder allein um hoher Boni willen bewusst unkalkulierbare Risiken eingegangen wären», schreibt die EBK. Laut Professor Kunz hat die Behörde «en passant» eine strafrechtliche Würdigung vorgenommen. «Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, wie diese zustande kam.» Erstaunt zeigt sich Kunz von zivilrechtlich relevanten Aussagen der EBK. Gemäss Bericht hatten sich viele Annahmen erst «im Rückblick» als falsch erwiesen. Solche Beurteilungen der EBK seien fehl am Platz, findet Kunz. «Das nimmt allfälligen Zivilklagen Wind aus den Segeln.»

EBK-Sprecher Alain Bichsel widerspricht. «Unsere Pflicht als Aufsichtsbehörde ist, sämtliche Ursachen und Verantwortlichkeiten umfassend abzuklären. Dazu gehört selbstverständlich eine Würdigung der Entscheide, und die hat gezeigt, dass niemand vorsätzlich handelte.»


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