Swissfirst: Strafuntersuchung gegen Rumen Hranov

Der Multimillionär, der mit seinen Strafanzeigen die Zürcher Bank Swissfirst zu Fall brachte, soll gelogen haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen ihn eröffnet.

Im Fall Swissfirst zeichnet sich eine Wende ab. Rumen Hranov, Grossinvestor mit Beteiligungen an Von Roll, Oerlikon und anderen Schweizer Firmen, gerät ins Visier der Strafbehörden. „Es besteht ein begründeter Tatverdacht, dass Herr Hranov falsches Zeugnis abgelegt hat“, sagt der Zürcher Staatsanwalt Arno Thürig zu den Ermittlungen um die Bank Swissfirst. „Ich habe deshalb ein Strafverfahren gegen Herrn Hranov eröffnet.“

Der 63jährige Hranov hatte im November 2005 Strafanzeigen gegen Thomas Matter, 41, und dessen Bank Swissfirst eingereicht. Matter soll ihn betrügerisch zum Verkauf seiner Swissfirst-Aktien animiert haben. Matter benötigte Hranovs Swissfirst-Aktien, um die angestrebte Fusion mit der Bank Bellevue zustande zu bringen.

Hranov will nichts von falschem Zeugnis wissen. „Das Strafverfahren gegen mich ist aufgrund einer Anzeige des Anwalts der Gegenseite zustande gekommen“, sagt der vor 20 Jahren in die Schweiz eingewanderte Bulgare. „Ich bin mir sicher, dass ich keine falschen Aussagen gemacht habe.“

Dass in der Causa Swissfirst der Kläger in Verdacht gerät, verzögert den Abschluss der Strafuntersuchung. Diese wird laut Thürig nicht wie geplant im Herbst fertig. Es ist sogar fraglich, ob Matter überhaupt vor den Richter gezogen werden kann. Denn wenn Hranov in einem Punkt seiner Anzeigen als Lügner entlarvt würde, ist er möglicherweise auch in anderen Punkten kein glaubhafter Zeuge mehr. Dann hätte die von Hranov losgetretene Klagelawine zu Unrecht Thomas Matter und dessen Swissfirst in den Abgrund gerissen.
Matter will sich nicht zur Weiterung im Fall Swissfirst äussern. Auch sein Anwalt Lorenz Erni möchte nichts zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Hranov sagen.


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