Sulzer-Untersuchung: Rohrkrepierer?

Die Eidgenössische Bankenkommission bekundet Mühe, den Banken illegale Absprachen nachzuweisen.

Die grösste je durchgeführte Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) droht zum Rohrkrepierer zu werden: Von 0 auf 32 Prozent schoss der Anteil ausländischer Investoren diesen Frühling hoch, als diese die Winterthurer Industrie-Ikone Sulzer unfreundlich angriffen. Das konnte nicht mit rechten Dingen zu- und hergehen, zeigten sich die EBK-Mannen überzeugt und fuhren bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) und der Deutschen Bank (DB) und Neuen Zürcher Bank (NZB) in Zürich ein, welche die Investoren bei ihrem Angriff unterstützten.

Ein ZKB-Manager sagt, den Nachweis illegaler Absprachen zwischen den Banken habe die EBK nicht erbringen können. Offiziell will das die Bank nicht kommentieren.

«Ein Riesenaufwand für fast nichts wäre der Worst case», sagt Marcel Aellen, der die Untersuchung bei der EBK führt und bestätigt: «Auszuschliessen ist das nicht.» Laut Aellen wäre dann wenigs-tens der Beweis erbracht, dass die EBK zu wenig Handhabe in zweifelhaften Übernahmefällen hätte. Die Aufsicht kann nur gegen ihr unterstellte Finanzinstitute vorgehen. Im Fall Sulzer schickte sie ein Heer von Revisoren der Buchprüfungsfirmen KPMG und Deloitte zu ZKB, DB und NZB. Die Beauftragten führten Hausdurchsuchungen durch, beschlagnahmten Dokumente und befragten wochenlang Banker.

Die Investoren aber, die den Angriff auf Sulzer ausgeheckt hatten, blieben unbehelligt. Die Beteiligungsvehikel Renova und Everest des russischen Milliardärs Viktor Vekselberg und der Österreicher Georg Stumpf und Ronny Pecik unterstehen nicht der Bankenaufsicht. «Wenn wir bei denen reingehen könnten, hätten wir eine andere Schlagkraft», klagt Aellen. Diese Möglichkeit hat er heute nicht. Deshalb bleiben ihm nur zwei Ausgangsszenarien:

> Die Einzelberichte von KPMG und Deloitte liegen nun bei einer Zürcher Anwaltskanzlei, die im Auftrag der EBK die Gesamtschau der Aktientransaktionen erstellt. Falls den drei Banken doch noch illegale Absprachen vorgeworfen werden können, dürfen sie Stellung dazu nehmen. Zuletzt würde die EBK unter dem Vorsitz ihres Präsidenten über allfällige Verfügungen entscheiden.

> So weit kommt es vielleicht nicht. Wenn die Banken beim Angriff auf Sulzer lediglich ihre Meldepflichten verletzten, als sie die Schwellen von 5, 10 oder 20 Prozent Aktienanteil überschritten, dann kann die EBK Strafanzeige beim Finanzdepartement (EFD) einreichen. Da die Sulzer-Investoren im Ausland wohnen, müssten sie mittels Rechtshilfebegehren nach Bern vorgeladen werden. Das dürfte noch Monate dauern. Ein EFD-Sprecher wollte nicht sagen, ob ein Rechtshilfebegehren eingeleitet worden ist.

FDP-Nationalrat Johann Schneider-Ammann, der nach dem Fall Sulzer im Sommer erfolgreich schärfere Übernahmeregeln durchs Parlament boxte, sieht keinen Handlungsbedarf: «Das neue Gesetz entspricht den internationalen Standards. Jetzt geht es darum, es mit Kraft anzuwenden», sagt der Langenthaler Unternehmer. Damit die EBK trotz Ressourcenknappheit zum Ziel gelangt, empfiehlt Schneider «Outsourcing und Kooperationen». Gegenwärtig zieht sich die EBK-Untersuchung hin.


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